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Junge Menschen aus dem Vereinigten Königreich können sich nur bewerben, wenn sie ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Erasmus+-Programm assoziierten Nicht-EU-Land haben. Britische Staatsbürger/innen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich dürfen sich nicht bewerben, da das Vereinigte Königreich die Europäische Union am 31. Januar 2020 verlassen hat. 

A. AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON BEWERBUNGEN (REGELN)
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