Die Bewerber/innen:
- müssen zu Beginn der Aktivität zwischen 18 und 35 Jahren sein,
- müssen sich rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland aufhalten (Island, Liechtenstein, Republik Nordmazedonien, Türkei – siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ des Programmleitfadens),
- verpflichten sich, eine Schulung zu absolvieren (online und persönlich),
- dürfen bisher nicht an einer langfristigen individuellen Freiwilligentätigkeit im Rahmen des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe teilgenommen haben.
Europäisches Solidaritätskorps
Weight
134
