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Europäisches Solidaritätskorps

Gemeinsam stärker

Die Bewerber/innen:

  • müssen zu Beginn der Aktivität zwischen 18 und 35 Jahren sein,
  • müssen sich rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland aufhalten (Island, Liechtenstein, Republik Nordmazedonien, Türkei – siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ des Programmleitfadens),
  • verpflichten sich, eine Schulung zu absolvieren (online und persönlich),
  • dürfen bisher nicht an einer langfristigen individuellen Freiwilligentätigkeit im Rahmen des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe teilgenommen haben. 
     
Europäisches Solidaritätskorps
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