Werden die Kosten für Reiseversicherung, Unterkunft und Verpflegung oder andere im Zusammenhang mit der Reise anfallende Kosten übernommen?
Nein. Im Travel-Pass ist keine Reiseversicherung inbegriffen. Der Versicherungsschutz liegt in der alleinigen Verantwortung der ausgewählten Teilnehmer/innen. Für Unterkunft, Verpflegung, Aufschläge und andere während der Reise anfallende Kosten müssen die Teilnehmer/innen aufkommen.
Die ausgewählten Teilnehmerinnen/Teilnehmer sollten für die gesamte Reisedauer eine angemessene Gesundheits- und Reiseversicherung abschließen. Eine Krankengrundversicherung in anderen EU-Ländern ist in der Regel über die Europäische Krankenversicherungskarte gewährleistet, die von der nationalen Krankenversicherung der Teilnehmer/innen ausgestellt wird. Die Deckung der Europäischen Krankenversicherungskarte oder der privaten Krankenversicherung reicht aber möglicherweise nicht immer aus, insbesondere wenn eine Rückführung oder ein besonderer medizinischer Eingriff notwendig ist. In diesen Fällen ist eine zusätzliche private Versicherung empfehlenswert.