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DiscoverEU

Du bist 18 und aus einem Erasmus+-Programmland? Dann raus aus der Komfortzone!

DiscoverEU-Wettbewerbsregeln¹

 

1. Beschreibung

DiscoverEU ist in das Programm Erasmus+ (2021–2027) eingebunden. Die Idee dahinter ist, jungen Menschen im Alter von 18 Jahren ein Reiseerlebnis zu bieten, das ihnen das Gefühl dafür gibt, was es heißt, zur Europäischen Union zu gehören. Sie erhalten Gelegenheit, die Vielfalt Europas, sein Kulturerbe und seine Geschichte zu erkunden, Menschen aus jedem Winkel des Kontinents kennenzulernen und letztlich auch mehr über sich selbst zu erfahren. 

Im Frühling 2024 werden die Europäische Kommission und die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) mindestens 35 000 junge Menschen, die die nachfolgenden Auswahlkriterien erfüllen, auswählen. Bewerbungen sind über das Europäische Jugendportal möglich. Die Bewerbungsrunde startet am Mittwoch, dem 16. April 2024, um 12.00 Uhr mittags (Ortszeit Brüssel) und endet am Mittwoch, dem 30. April 2024, um 12.00 Uhr mittags (Ortszeit Brüssel).

Die Europäische Kommission und die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur vergeben Travel-Pässe an ausgewählte junge Menschen, damit sie Europa zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. September 2025 einen Monat lang bereisen können. 

Die erfolgreichen Bewerber/innen reisen in der Regel mit dem Zug. Damit jedoch möglichst viele junge Menschen teilnehmen können, sind unter Berücksichtigung von Umweltaspekten, Reisezeit und Reiseentfernung auch alternative Verkehrsträger wie Fähren und Fernbusse erlaubt. 

In Ausnahmefällen und wenn keine anderen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen, sind Flugreisen erlaubt. So sollen auch junge Menschen, die in entlegenen Gebieten oder auf Inseln leben, an DiscoverEU teilnehmen können. 

Die ausgewählten Teilnehmenden erhalten außerdem eine europäische Jugendkarte (EYCA). Die Karte kann über die Reise-App von DiscoverEU, auf die die Teilnehmenden nach Abschluss des Buchungsvorgangs zugreifen können, aktiviert werden. Mit dieser Karte gibt es ein Jahr lang Preisnachlässe für Kultur- und Lernangebote, Natur- und Sportaktivitäten, Nahverkehr, Unterkunft, Verpflegung usw. 

 

2. Zulassungskriterien

Um zum Wettbewerb zugelassen zu werden, müssen die Bewerber/innen folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie sind am 1. Juli 2024 18 Jahre alt, d. h. sie sind zwischen dem 1. Juli 2005 (einschließlich) und dem 30. Juni 2006 (einschließlich) geboren.
  • Sie sind Bürger/innen von oder haben ihren Wohnsitz in: 
    • einem der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union einschließlich ihrer Gebiete in äußerster Randlage (Französisch-Guyana (FR), Guadeloupe (FR), Martinique (FR), la Réunion (FR), Mayotte (FR), St. Martin (FR), Azoren (PT), Madeira (PT) und Kanarische Inseln (ES));
    • einem der folgenden überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG) der Europäischen Union, wobei sie zugleich Bürger/innen eines der 27 Mitgliedstaaten sein müssen: Aruba (NL), Bonaire (NL), Curação (NL), Französisch-Polynesien (FR), den Französischen Süd- und Antarktisgebieten (FR), Grönland (DK), Neukaledonien (FR), Saba (NL), Saint Barthélemy (FR), Sint Eustatius (NL), Sint Maarten (NL), Saint Pierre et Miquelon (FR), Wallis und Futuna (FR).
    • einem mit dem Erasmus+-Programm assoziierten Drittland, also in Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien oder der Türkei. 
  • Sie haben auf dem Online-Bewerbungsformular die Nummer ihres Personalausweises, ihres Reisepasses oder ihrer Aufenthaltsgenehmigung korrekt angegeben.

Ausgewählte Bewerber/innen dürfen nur unter folgenden Voraussetzungen ihre Reise antreten: 

  • Sie treten sie in einem der für DiscoverEU zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung infrage kommenden Länder an (siehe oben).
  • Sie möchten mindestens einen Tag und maximal einen Monat unterwegs sein.
  • Sie möchten mindestens ein anderes Land besuchen, das zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung für DiscoverEU infrage kommt (siehe oben).
  • Sie sind bereit, DiscoverEU-Botschafter/in zu werden. 

Bewerber/innen, die die Zulassungskriterien nicht erfüllen, werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt. 

 

3. Bewerbungsverfahren

Bewerbungen für DiscoverEU erfolgen über ein Online-Bewerbungsformular auf dem Europäischen Jugendportal. Vor Beginn und nach Ablauf der Frist (siehe Punkt 1) können keine Bewerbungen eingereicht werden.

Das Bewerbungsverfahren umfasst sieben Schritte:

  1. Die Bewerber/innen durchlaufen zunächst eine Teilnahmeberechtigungsprüfung, in deren Rahmen sie aufgefordert werden, ihr Geburtsdatum, ihre Staatsangehörigkeit und ihren Wohnsitz anzugeben. Stimmen die Daten nicht mit den unter Punkt 2 aufgeführten „Zulassungskriterien“ überein, können die Bewerber/innen nicht zum nächsten Schritt übergehen. Sie werden darüber hinaus gebeten, sich mit den Wettbewerbsregeln einverstanden zu erklären und dem Speichern ihrer persönlichen Daten für die Zwecke des DiscoverEU-Wettbewerbs sowie einer Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit DiscoverEU durch die Europäische Kommission oder durch von der Europäischen Kommission autorisierte Organisationen sowie durch die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur, die nationalen Erasmus+-Agenturen und Eurodesk zuzustimmen.
  2. Die Bewerber/innen müssen angeben, ob sie alleine oder in einer Gruppe von maximal fünf Personen reisen möchten.
  3. Die Bewerber/innen müssen eine gültige E-Mail-Adresse angeben. Danach erhalten sie eine automatische E-Mail vom Europäischen Jugendportal, mit der die Gültigkeit der E-Mail-Adresse überprüft wird. Die Überprüfung ist notwendig, da die Kommunikation nach der Auswahl der Bewerber/innen per E-Mail erfolgt. Mit der Bitte um Bestätigung der E-Mail-Adresse verhindern die Europäische Kommission und die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur die missbräuchliche Nutzung der E-Mail-Adressen durch Dritte.  
  4. Nach Bestätigung ihrer E-Mail-Adresse müssen die Bewerber/innen das Formular ausfüllen. Zunächst geben sie ihre personenbezogenen Daten ein: Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Vorname, Nachname, Geschlecht, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Wohnsitzland, Region, derzeitige Tätigkeit sowie Nummer des Personalausweises, des Reisepasses oder der Aufenthaltskarte. Junge Menschen mit eingeschränkter Mobilität und/oder Behinderungen können Angaben zu ihrem Hilfebedarf machen.
  5. Nach Eingabe ihrer persönlichen Daten müssen alle Bewerber/innen fünf Multiple-Choice-Fragen zum Allgemeinwissen über die Europäische Union und zu anderen EU-Initiativen für junge Menschen beantworten. Zum Schluss erwartet sie eine Stichfrage. Die Auswahl wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und je nach Korrektheit und Zeitpunkt der gegebenen Antworten getroffen.
  6. Die Bewerber/innen machen weitere Angaben zu ihren Reiseplänen (d. h.: Wann soll‘s losgehen? Sind sie bereits ohne Eltern gereist? Was wollen sie von dieser Reise mitnehmen? Wie finanzieren sie Unterkunft, Verpflegung, Grundversicherung usw. während ihrer Reise? Wie wurden sie auf DiscoverEU aufmerksam?). Die in diesem Abschnitt gemachten Angaben sind nicht verbindlich und haben keinerlei Auswirkungen auf das Auswahlverfahren. Sie dienen vielmehr statistischen Zwecken und helfen der Europäischen Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur, DiscoverEU weiter zu verbessern.  
  7. Sobald sie ihre Bewerbung eingereicht haben, erhalten alle Bewerber/innen eine Bestätigungsmail über das Europäische Jugendportal. Darin wird die Registrierung bestätigt. Ferner enthält die Mail den Bewerbercode und Angaben zum Veröffentlichungstermin der Auswahlentscheidung.

Alle Bewerber/innen erhalten nach dem Abschicken ihrer Bewerbung einen Code, den sie für die weitere Kommunikation aufbewahren müssen. Möchte ein(e) Bewerber/in Freunde zu seiner/ihrer Gruppe einladen, wird er/sie Gruppenleiter/in und teilt den anderen Mitgliedern der Gruppe den Code für die Registrierung mit. Mit dem weitergeleiteten Code müssen sich die Gruppenmitglieder online registrieren und ihre persönlichen Daten angeben. 

Die Gruppenmitglieder beantworten nicht die Quizfragen und die Stichfrage. Nur der/die Gruppenleiter/in nimmt am Quiz teil. Ihre personenbezogenen Daten müssen sie jedoch angeben, um ihre Bewerbung zu validieren. Die Gruppenmitglieder müssen dieselben Zulassungskriterien erfüllen: Sie müssen 18 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Erasmus+-Programm assoziierten Drittland haben, also in Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien oder der Türkei. Selbst wenn Bewerber/innen bei der Anmeldung angegeben haben, dass sie alleine reisen, können sie nach Abschicken ihrer Bewerbung noch Freunde hinzufügen, solange sie dies vor Ablauf der Frist gemäß dem oben beschriebenen Verfahren tun.

Eine Gruppenbewerbung wird wie eine Einzelbewerbung behandelt. Nur Gruppenmitglieder, die beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars den an sie weitergeleiteten Code angegeben haben, werden bei der Auswahl berücksichtigt. Gruppenmitglieder dürfen sich nicht einzeln anmelden. 

Die Gruppenmitglieder können unterschiedlicher Nationalität sein und an verschiedenen Orten wohnen.

Pro Person darf nur eine Bewerbung eingereicht werden. Nur die erste Bewerbung, die auf dem Europäischen Jugendportal eingeht, wird bei der Auswahl berücksichtigt. Einzelpersonen dürfen sich nicht in verschiedenen Gruppen gleichzeitig bewerben. Werden Mehrfachbewerbungen festgestellt, wird nur die erste auf dem Europäischen Jugendportal erfasste Bewerbung berücksichtigt. 

Junge Menschen, die in einer früheren Runde für einen DiscoverEU-Travel-Pass ausgewählt wurden, dürfen sich nicht noch einmal bewerben. Dies wird bei der Einreichung der Bewerbung geprüft. Stößt die Europäische Kommission oder die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur oder die mit der Buchung der Reisen beauftragte Agentur während der Durchführung der Aktion auf Bewerbungen von jungen Menschen, die im Rahmen früherer Bewerbungsrunden bereits einen DiscoverEU-Travel-Pass erhalten haben, so werden diese Bewerber/innen vom Verfahren ausgeschlossen.

 

4. Auswahlverfahren und -kriterien

Die Travel-Pässe werden nach Länderquoten vergeben. Das Vergabeprinzip richtet sich nach dem Verteilungsschlüssel der Leitaktion 1 „Mobilität von Einzelpersonen ‚Jugend‘“ von Erasmus+.

Maßgeblich ist der im Anmeldeformular angegebene Wohnsitz des Bewerbers/der Bewerberin. Werden die Kontingente in einzelnen Ländern nicht ausgeschöpft, so werden die verbleibenden Travel-Pässe auf die Länder verteilt, in denen die Anzahl der Bewerber/innen die festgelegten Kontingente übersteigt.

Bei Gruppen ist der Wohnsitz des Gruppenleiters/der Gruppenleiterin ausschlaggebend für die Anrechnung auf die Quote. Steht auf der Liste der ausgewählten Bewerber/innen an letzter Stelle eine Gruppe, und ist das Kontingent für dieses Land damit ausgeschöpft, wird die ganze Gruppe ausgewählt.

Die Bewerber/innen müssen zunächst die Teilnahmeberechtigungsprüfung (Geburtsdatum und Wohnsitz, siehe Punkte 2 und 3) durchlaufen. Eine erste Prüfung erfolgt automatisch zum Zeitpunkt der Bewerbung. Nach dem Auswahlverfahren werden die Angaben von der Agentur, die sich im Auftrag der Europäischen Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur um die Buchungen kümmert, gegengeprüft. Wird bei der Prüfung eines Ausweises oder Reisepasses bzw. der Aufenthaltsgenehmigung festgestellt, dass der/die Bewerber/in falsche Angaben gemacht hat, wird er/sie vom Verfahren ausgeschlossen.

Sind alle Zulassungskriterien erfüllt, wird anhand der Antworten auf die fünf Multiple-Choice-Fragen und die Stichfrage geprüft, ob die Bewerber/innen auch die Auswahlkriterien erfüllen. Im Falle einer Gruppenbewerbung beantwortet nur der/die Gruppenleiter/in die fünf Quizfragen und die Stichfrage.

Die Bewerber/innen werden nach Wohnsitz gruppiert. Ihre Rangfolge richtet sich zunächst danach, ob alle fünf Quizfragen richtig beantwortet wurden, und dann nach der Antwort auf die Stichfrage.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Ergebnisse vom Europäischen Jugendportal exportiert und den Mitgliedern des Auswahlausschusses zur abschließenden Prüfung vorgelegt.

Geht die Anzahl der Bewerbungen (Einzelpersonen oder Gruppen) mit gleicher Punktzahl über die festgesetzte Quote hinaus, verfahren die Europäische Kommission und die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur nach dem Grundsatz „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, um die letzten Plätze zu vergeben.

 

5. Auswahlausschuss

Nach Abschluss der Bewerbungsrunde trifft sich ein Auswahlausschuss aus Mitarbeiter(inne)n der Europäischen Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur. Er trifft seine Wahl auf Grundlage der vorgenannten Auswahlkriterien. Je nach Abschneiden beim Quiz und bei der Stichfrage sowie unter Berücksichtigung der Quote je Land bzw. gegebenenfalls des Zeitpunkts der Übermittlung erstellt der Ausschuss eine endgültige Rangfolge der Bewerber/innen, die für die Travel-Pässe ausgewählt werden. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird eine Reserveliste erstellt. In die Reserveliste aufgenommene Bewerber/innen können für einen Travel-Pass ausgewählt werden, wenn entsprechende Haushaltsmittel verfügbar werden, oder wenn ausgewählte Bewerber/innen auf ihren Travel-Pass verzichten bzw. diesen nicht aktivieren (siehe Punkt 7).

Auf Grundlage der vom Ausschuss vorgenommenen Bewertung trifft die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur die Auswahlentscheidung mit Angaben zur Anzahl der zu vergebenden Travel-Pässe und zu den hierfür gebundenen Haushaltsmitteln sowie einem Verzeichnis der ausgewählten Bewerber/innen, einer Reserveliste und einer Liste der abgelehnten Bewerber/innen. 

 

6. Benachrichtigung über die Ergebnisse

Nachdem die Auswahl getroffen wurde, können die Bewerber/innen auch anhand ihres Bewerbercodes auf dem Europäischen Jugendportal nachschauen, ob sie ausgewählt wurden.

Alle Bewerber/innen erfahren per E-Mail, ob sie:

  • als „ausgewählte Bewerber/innen“ Travel-Pässe erhalten oder
  • auf der Reserveliste stehen oder
  • nicht ausgewählt wurden.

Sobald die ausgewählten Bewerber/innen benachrichtigt sind, werden die Listen an die Agentur weitergeleitet, die dann im Auftrag der Europäischen Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur die Travel-Pässe bucht. Jede weitere Kommunikation erfolgt zwischen dieser Agentur und den ausgewählten Bewerber/innen. Weitere Informationen hierzu finden sich unter Punkt 8. 

 

7. Reserveliste

Sobald die Anzahl der verfügbaren Travel-Pässe erreicht ist, wird eine Reserveliste erstellt. Die Bewerber/innen werden in absteigender Rangfolge je nach Abschneiden beim Quiz und bei der Stichfrage sowie je nach Abgabezeit in die Reserveliste aufgenommen. Die Europäische Kommission bzw. die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur kann in den folgenden Fällen Travel-Pässe an Bewerber/innen auf der Reserveliste vergeben: ausgewählte Bewerber/innen ziehen ihre Bewerbung zurück oder aktivieren ihren Travel-Pass nicht innerhalb der unter Punkt 8 genannten Frist oder es sind mehr Haushaltsmittel verfügbar als die bisher vergebenen Travel-Pässe aufwenden. So kann bis zur vollständigen Ausschöpfung der verfügbaren Haushaltsmittel weiter verfahren werden. Die Ausschöpfung der verfügbaren Haushaltsmittel wird monatlich überprüft.

Die Aufnahme in die Reserveliste begründet keinerlei Anspruch gegenüber der Europäischen Kommission oder der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und garantiert nicht, dass Bewerber/innen zu einem späteren Zeitpunkt ausgewählt werden.

Bewerber/innen auf der Reserveliste werden gegebenenfalls von der mit der Reisebuchung beauftragten Agentur kontaktiert und um Registrierung auf der Buchungsplattform gebeten. Bewerber/innen von der Reserveliste können keine Erstattung für bereits im Vorfeld unternommene Reisen geltend machen und auch keine Verlängerung der Reisedauer beantragen.

 

8. Buchung der Travel-Pässe und Reiseregeln

Die ausgewählten Bewerber/innen müssen die Reise in einem Land antreten, das an DiscoverEU teilnimmt (siehe Punkt 2, „Zulassungskriterien“) und in mindestens ein anderes Land reisen, das ebenfalls zu DiscoverEU gehört. Die Reisedauer beträgt mindestens einen Tag und maximal einen Monat. Die Reise muss zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. September 2025 stattfinden. In ihrem Heimatland können sie den Travel-Pass lediglich für die Aus- und Wiedereinreise verwenden.

Die Travel-Pässe für die ausgewählten Bewerber/innen werden von einer Agentur im Auftrag der Europäischen Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur gebucht, gekauft und zugestellt. Die ausgewählten Bewerber/innen dürfen unter keinen Umständen selbst oder über eine andere Agentur Travel-Pässe buchen. Separat gekaufte Travel-Pässe werden nicht erstattet. 

Die von der Europäischen Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur beauftragte Agentur wird sich an die ausgewählten Bewerber/innen wenden und ihnen die mobile Reise-App von DiscoverEU zugänglich machen. Mit dieser App können sie auf Hilfsangebote und Vorschläge zur Planung ihrer Reiseroute zugreifen. Dort findet sich auch eine digitale Rabattkarte (europäische Jugendkarte) für alle Teilnehmenden.

Damit bekommen sie in allen Ländern des Erasmus+-Programms Preisnachlässe und andere Vorteile. Rabattkarten, die direkt von ausgewählten Teilnehmenden erworben wurden, werden nicht erstattet. 

Die beauftragte Agentur wählt die wettbewerbsfähigsten und geeignetsten Verkehrsunternehmen aus.

Die ausgewählten Bewerber/innen haben grundsätzlich die Wahl zwischen zwei Buchungsoptionen:

Flexible Reisebuchung

Feste Reisebuchung

Die Reisedaten bleiben flexibel, solange der Travel-Pass und die gewählten Reisetage nicht aktiviert wurden. 

Die ausgewählten Bewerber/innen teilen der beauftragten Agentur ihre gewünschte Reiseroute mit festen Reisetagen und -zeiten sowie zuvor festgelegten Reisezielen mit. Die Reisedaten und Reiseziele können bei fest gebuchten Tickets nicht mehr geändert werden. Die Reisedauer darf einen Monat nicht überschreiten.

Die ausgewählten Bewerber/innen können maximal einen Monat lang an einer bestimmten Anzahl von Reisetagen (7) reisen. Das bedeutet, dass sie innerhalb eines Gesamtzeitraums von höchstens einem Monat an sieben Tagen mit Zügen reisen dürfen. Bei der flexiblen Reisebuchung können beliebig viele der möglichen Länder bereist werden.

Über einen Zeitraum von höchstens einem Monat können maximal zwei Länder bereist werden, die zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder mit dem Erasmus+-Programm assoziiert sind (siehe Punkt 2). Das Ausgangsland und die Transitländer zählen nicht dazu.

Der Travel-Pass muss aktiviert werden. Die sieben Reisetage können aufeinanderfolgen oder über den gesamten Reisezeitraum von einem Monat verteilt werden. Zulässig sind Reisen in Zügen europäischer Eisenbahnunternehmen sowie einigen Fähren und anderen Verkehrsmitteln, die von der Agentur im Auftrag der Europäischen Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur ausgewählt wurden.  

In manchen Zügen kann eine Reservierung erforderlich sein oder empfohlen werden. Teilnehmende mit einem Flex-Pass haben die Möglichkeit, bis zu 4 Sitzplatzreservierungen kostenfrei über das von der Agentur bereitgestellte Online-System in der Travel App zu buchen*. Die Europäische Kommission bzw. die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur erstattet keine weiteren Reservierungen oder andere während der Reise anfallende Kosten.

In der festen Reisebuchung sind alle Reservierungskosten enthalten, aber das Reisekostenbudget von 283,26 Euro darf nicht überschritten werden. Die ausgewählten Bewerber/innen haben darauf zu achten, dass ihre Reiseroute innerhalb dieses Rahmens mit dem Zug machbar ist.

 

*Teilnehmende können über das Online-Buchungssystem keine kostenfreien Sitzplatzreservierungen in der 1. Klasse, Schlafplätze in Nachtzügen oder Reservierungen für Züge, die nicht von den ausgewählten Bahnunternehmen angeboten werden, buchen. Kostenfrei gebuchte Reservierungen können weder erstattet noch umgetauscht werden. 

Für die flexible Reisebuchung:

Die Teilnehmenden der ausgewählten Liste, die die flexible Reisebuchung wählen, müssen ihren Travel-Pass bis zum 31. August 2024 in der DiscoverEU Travel App aktivieren*. Daher müssen sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist das Anfangsdatum der einmonatigen Gültigkeitsdauer des Travel-Passes angeben. Nach Aktivierung des Travel-Passes kann das Anfangsdatum bei Bedarf noch bis zum Ende des Reisezeitraums geändert werden (d. h. 1.7.2024–30.9.2025), sofern dies vor Beginn des ursprünglich gewählten Anfangsdatums geschieht. Wenn das Anfangsdatum bereits angelaufen ist oder in der Vergangenheit liegt, kann es nicht mehr geändert werden.

Sollte der Travel-Pass nicht fristgerecht aktiviert werden, wird dieser möglicherweise storniert und den Bewerberinnen bzw. Bewerbern auf der Reserveliste angeboten.

*Travel-Pass-Aktivierung: In der DiscoverEU Travel App musst du deinen Reisepass, Personalausweis oder deine Aufenthaltskarte verifizieren und den Zeitraum für die einmonatige Gültigkeit des Passes festlegen. Hierbei ist zu beachten, dass mit der Aktivierung der europäischen Jugendkarte in der Travel App nicht auch die Aktivierung des Travel-Passes selbst einhergeht.

Für beide Optionen gilt:

Stornokosten werden nicht erstattet. Die Europäische Kommission oder die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur übernehmen keinerlei Zusatzkosten (z. B. Aufschläge) oder während der Reise anfallende Kosten. 

Ausgewählte Bewerber/innen, die nach Irland, Island, Malta oder Zypern reisen möchten, müssen dies der beauftragten Agentur über das Kontaktformular im Hilfebereich (Help Centre) mitteilen, nachdem alle ausgewählten und gebuchten Teilnehmenden benachrichtigt wurden. Die im Abschnitt „Kontingent je Land“ des Europäischen Jugendportals aufgeführten Kontingente gelten für Reisende aus Irland, Island, Malta oder Zypern. Für ausgewählte Bewerber/innen, die nach Irland, Island, Malta oder Zypern reisen möchten, gibt es maximal dreimal so viele Plätze. Die Flugtickets für diese Länder werden nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ gebucht. Die ausgewählten Bewerber/innen dürfen diese Tickets nicht selbst kaufen.

Für junge Menschen aus einem Land der Europäischen Union oder einem mit dem Erasmus+-Programm assoziierten Drittland (siehe Punkt 2), in dem eine Wehr- oder Zivildienstpflicht besteht, gilt bezüglich des vorgeschriebenen Reisezeitraums eine Ausnahmeregelung. In diesem Fall wird der Reisezeitraum um maximal sechs Monate nach Ende ihrer Dienstzeit verlängert.

 

9. Verkehrsmittel

Die ausgewählten Bewerber/innen reisen in der Regel mit dem Zug. Damit jedoch möglichst viele junge Menschen teilnehmen können, sind unter Berücksichtigung von Umweltaspekten, Reisezeit und Reiseentfernung gegebenenfalls auch alternative Verkehrsträger wie Fähren und Fernbusse erlaubt. Die Tickets gelten für die 2. Klasse. 
Flugreisen sind nur in Ausnahmefällen gestattet und werden für die ausgewählten Bewerber/innen organisiert. Dies gilt für junge Menschen

  1. mit Wohnsitz in den neun Gebieten in äußerster Randlage (d. h. Guadeloupe, Französisch Guyana, Martinique, La Réunion, Mayotte, Saint-Martin, Madeira, Azoren oder Kanarische Inseln),
  2. mit Wohnsitz in den überseeischen Ländern und Gebieten der EU (Aruba, Bonaire, Curação, Französisch-Polynesien, französische Süd- und Antarktisgebiete, Grönland, Neukaledonien, Saba, Saint Barthélemy, Sint Eustatius, Sint Maarten, St. Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna)
  3. mit Wohnsitz in Ländern/Regionen, die mit den vorgenannten Verkehrsmitteln (Bahn, Fähre und Bus) nicht zu erreichen sind,
  4. die bis zur Überschreitung der nächstgelegenen Grenze des Landes, in dem sie wohnen, eine Fahrt von mehr als 18 Stunden auf dem Land- oder Seeweg zurücklegen müssen.

Nur die Hin- und Rückreise darf mit dem Flugzeug erfolgen. Für den Rest der Reise gelten die normalen Regeln (Bahn oder alternative Verkehrsmittel).  

Junge Menschen aus den Gebieten in äußerster Randlage sowie den überseeischen Ländern und Gebieten können jedes zulässige Reiseziel beliebig auswählen. Die Gebiete in äußerster Randlage und die ÜLG sind auch ein mögliches Reiseziel. Allerdings muss das Reisebudget von 283,26 Euro eingehalten werden.

Ausgewählte Bewerber/innen mit Wohnsitz in Irland, Island, Malta oder Zypern dürfen mit dem Flugzeug nach Kontinentaleuropa und zurück reisen.

 

10. Höchstwert der Travel-Pässe

Die ausgewählten Bewerber/innen erhalten nur die Travel-Pässe und die europäische Jugendkarte. Für Unterkunft, Verpflegung, Versicherung, Aufschläge und andere Reisekosten müssen sie selbst aufkommen.

Grundsätzlich haben alle Teilnehmenden Anspruch auf einen Travel-Pass im Wert von jeweils 283,26 Euro. Die Tickets gelten nur für die 2. Klasse bzw. Economy-Klasse. In den folgenden Sonderfällen kann der Höchstbetrag jedoch überschritten werden:

  • Für ausgewählte Bewerber/innen, die aus den Gebieten in äußerster Randlage sowie den überseeischen Ländern und Gebieten der EU nach Kontinentaleuropa reisen. Nach Ankunft auf dem Kontinent gelten die normalen Regeln.
  • Für ausgewählte Bewerber/innen außerhalb der vorgenannten Gebiete in äußerster Randlage, die mit dem Flugzeug nach Kontinentaleuropa reisen müssen. Nach Ankunft auf dem Kontinent gelten die normalen Regeln.
  • Unter besonderen Umständen, die im Einzelfall zu bewerten sind (z. B. Wohnsitz auf anderen Inseln, die zum Erasmus+-Programm gehören), ist möglicherweise eine zusätzliche Fahrt per Zug, Fähre oder Fernbus abgedeckt.

Für Teilnehmende mit eingeschränkter Mobilität und/oder besonderen Bedürfnissen können Kosten für besondere Hilfeleistungen (Begleitperson, Blindenhund usw.) übernommen werden, sofern der besondere Bedarf gemäß den nationalen Rechtsvorschriften des Wohnsitzlandes nachgewiesen wird.

 

11. Voraussichtlicher Zeitplan

Start der Bewerbungsfrist

16. April 2024, 12.00 Uhr mittags (Ortszeit Brüssel)

Ende der Bewerbungsfrist

30. April 2024, 12.00 Uhr mittags (Ortszeit Brüssel)

Auswahlausschuss

Mai 2024

Benachrichtigung über die Auswahl

Juni 2024

Frühester Reiseantritt

1. Juli 2024

Letzter Rückreisetermin

30. September 2025

 

12. Rücktritt und Stornierung der Reise durch ausgewählte Bewerber/innen

Der Travel-Pass wird namentlich ausgestellt und ist nicht übertragbar. Der auf dem Travel-Pass vermerkte Name darf nicht geändert werden.

Ausgewählte Teilnehmende müssen ihren Travel-Pass vor Ablauf der Frist am 31. August 2024 aktivieren. Wird der Travel-Pass nicht bis zu diesem Datum aktiviert, kann die von der Europäischen Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur beauftragte Agentur den Travel-Pass stornieren und ihn in absteigender Reihenfolge der Rangliste anderen Teilnehmenden auf der Reserveliste zuweisen.

Verzichten ausgewählte Bewerber/innen auf die Reise, bevor die Agentur den Travel-Pass im Auftrag der Europäischen Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur gebucht hat, wird der jeweilige Platz an die nächste Person auf der Reserveliste in absteigender Rangfolge vergeben. Vor jeglicher Buchung ist die beauftragte Agentur zu kontaktieren.

Tritt ein Gruppenmitglied (Gruppenleiter/in oder Gruppenmitglied) zurück, bevor die von der Europäischen Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur beauftragte Agentur den Travel-Pass gebucht hat, bleibt die Gruppenreise davon unberührt. Die verbleibenden Gruppenmitglieder können ihre Reise wie geplant antreten. Es kann jedoch niemand den Platz der zurückgetretenen Person einnehmen. Der ungenutzte Travel-Pass wird an die nächste Person auf der Reserveliste in absteigender Rangfolge weitergegeben.

Es ist zulässig, dass einzelne Mitglieder einer Gruppe letztendlich beschließen, alleine zu reisen. Das hat keine Auswirkungen auf die Gruppenreise.

Der Travel-Pass kann nicht umgetauscht oder erstattet werden. Beim flexiblen Travel-Pass kann ein beliebiges Anfangsdatum festgelegt werden, das bis zu diesem Tag jederzeit geändert werden kann.

Bei der festen Reisebuchung hängt es von den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beförderungsunternehmens ab, ob die Reise storniert und/oder umgebucht werden kann. Die Gebühren müssen die Bewerber/innen selbst tragen.

 

13. Höhere Gewalt

Muss die Reise aufgrund unvorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände oder Ereignisse, die nicht in der Macht des oder der Teilnehmenden stehen und nicht durch einen Fehler oder eine Fahrlässigkeit seiner- oder ihrerseits verschuldet wurden, unterbrochen werden, wird gegebenenfalls ein neuer Travel-Pass ausgestellt. Die von der Europäischen Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur beauftragte Agentur bewertet diese außergewöhnlichen Umstände von Fall zu Fall.

 

14. Berichterstattung über die Reise

Die Europäische Kommission möchte, dass die ausgewählten Bewerber/innen ihre Erfahrungen und Abenteuer mit anderen teilen und über ihre Reise berichten. Sobald sie ausgewählt sind, werden die jungen Reisenden zu Botschafter(inne)n der Aktion „DiscoverEU“. Sie sollen über ihre Reiseerlebnisse berichten, beispielsweise in sozialen Medien oder durch Vorträge in ihrer Schule oder in ihrer Gemeinde. Mit der mobilen Reise-App von DiscoverEU können sie eine Karte mit ihrer persönlichen Reiseroute mit statistischen Daten (wie der Zahl der genommenen Züge und der besuchten Länder und ihrer CO2-Bilanz) anlegen. Diese können sie am Ende der Reise in den sozialen Medien posten und teilen. 

Sie können auch der offiziellen #DiscoverEU-Facebook-Gruppe beitreten. Die jungen Reisenden werden auch gebeten, nach Abschluss der Reise an einer Online-Umfrage der von der Europäischen Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur beauftragten Agentur teilzunehmen. Nach Teilnahme an der Umfrage erhalten alle Reisenden eine automatisch generierte Teilnahmebescheinigung, die im Rahmen der Reise erworbene Kompetenzen und Fähigkeiten ausweist.

 

15. Visum 

Je nach Staatsbürgerschaft und geplanter Reiseroute (außerhalb des Schengen-Raums) brauchen Reisende vielleicht ein Visum oder gar mehrere Visa. Deren Ausstellung ist Sache der jeweiligen Länder. Wir raten den Teilnehmenden deshalb, sich aus offiziellen Quellen zu informieren und die Visa frühzeitig bei den zuständigen Behörden zu beantragen. Es kann mehrere Wochen dauern, bis sie ausgestellt sind. Daher sollten Visaanträge mehr als einen Monat vor dem geplanten Reisedatum gestellt werden. Der DiscoverEU-Travel-Pass wird nicht wegen eines verspäteten Visumerhalts umgebucht, wenn der Antrag auf ein Visum weniger als 4 Wochen vor dem Abreisedatum oder weniger als 8 Wochen vor Ende des Reisezeitraums gestellt wurde. Über die Reise-App von DiscoverEU kann ein Helpdesk kontaktiert werden, der in diesen Dingen weiterhilft. Jedoch sind die Teilnehmenden dafür verantwortlich, sich vor Reiseantritt die nötigen Dokumente zu besorgen.

Die Europäische Kommission, die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur und die Agentur haben keinen Einfluss auf die Visavergabe durch nationale Stellen.

Die Kosten für die Ausstellung der Visa übernimmt DiscoverEU. 

Sollte eine Krankenversicherung für ein Visum verpflichtend sein, wird diese von der Agentur gestellt. Die entsprechenden Kosten trägt DiscoverEU.  

 

16. Versicherung

Die ausgewählten Bewerber/innen sollten für die gesamte Reisedauer eine angemessene Kranken- und Reiseversicherung abschließen. Eine Krankengrundversicherung während der Reise ist in der Regel über die Europäische Krankenversicherungskarte gewährleistet, die von der Krankenkasse im Heimatland der Teilnehmenden ausgestellt wird. 

Die Deckung der Europäischen Krankenversicherungskarte oder der privaten Krankenversicherung reicht aber möglicherweise nicht immer aus, insbesondere wenn eine Rückführung oder ein besonderer medizinischer Eingriff notwendig wird. Für solche Fälle ist eine Zusatzversicherung empfehlenswert.  

 

17. Haftungsausschluss

Die Europäische Kommission, die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur und die beauftragte Agentur stellen nur die Travel-Pässe und die europäische Jugendkarte aus und tragen gegebenenfalls die Visa-Kosten, wie oben erläutert. Für Unterkunft, Verpflegung, Grundversicherung, Aufschläge und andere Reisekosten müssen die ausgewählten Bewerber/innen selbst aufkommen.

Die Europäische Kommission, die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur und ihre beauftragte Agentur können nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch eine(n) ausgewählte(n) Bewerber/in verursacht werden oder diesem/dieser entstehen, auch nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht werden oder Dritten bei der Durchführung der finanzierten Aktivitäten oder als Folge davon entstehen.

Die Europäische Kommission, die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur und ihre beauftragte Agentur können für mögliche materielle, immaterielle oder physische Schäden der ausgewählten Bewerber/innen oder ihrer Begleitpersonen während ihrer Reise oder ihres Aufenthalts nicht haftbar gemacht werden.

Die gewünschte Reise hängt von Sachzwängen wie verfügbaren Haushaltsmitteln, Terminvorgaben und der Verfügbarkeit von Travel-Pässen ab. Daher sind Änderungen nicht ausgeschlossen. Die im Auftrag der Europäischen Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur tätige externe Agentur kann nicht garantieren, dass die Reise in der gewünschten Form stattfindet.

Die ausgewählten Bewerber/innen sollten für die gesamte Reisedauer eine angemessene Kranken- und Reiseversicherung abschließen. Eine Krankengrundversicherung während der DiscoverEU-Reise ist in der Regel über die Europäische Krankenversicherungskarte gewährleistet, die von der Krankenkasse im Heimatland der Teilnehmenden ausgestellt wird. Die Deckung der Europäischen Krankenversicherungskarte oder der privaten Krankenversicherung reicht aber möglicherweise nicht immer aus, insbesondere wenn eine Rückführung oder ein besonderer medizinischer Eingriff notwendig wird. Für solche Fälle ist eine Zusatzversicherung empfehlenswert.

Unter außergewöhnlichen Umständen behalten sich die Europäische Kommission und die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur eine Änderung der unter den Punkten 10 und 11 festgelegten Regeln vor.

 

18. Anwendbares Recht

Dieser Wettbewerb unterliegt dem EU-Recht. Für alle Streitigkeiten zwischen der Union und einem Begünstigten über Auslegung, Anwendung oder Gültigkeit der Wettbewerbsregeln, die nicht gütlich beigelegt werden können, ist allein der Gerichtshof der Europäischen Union zuständig.

 

19. Datenschutz

Die erforderlichen Angaben werden ausschließlich für die Auswahl von Teilnehmenden verwendet, und zwar für die Buchung der Travel-Pässe und die Bereitstellung von Diensten im Rahmen von DiscoverEU wie die DiscoverEU-Schulungsreihe oder DiscoverEU-Werbekampagnen. In diesem Fall kann eine Kontaktaufnahme durch die Europäische Kommission oder durch von der Europäischen Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur autorisierte Organisationen sowie durch die nationalen Erasmus+-Agenturen und Eurodesk erfolgen.

Alle personenbezogenen Daten werden von der Europäischen Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 (zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001) und gemäß den „Meldungen der Verarbeitungsvorgänge“ an den Datenschutzbeauftragten (DSB) der Europäischen Kommission verarbeitet (öffentlich zugänglich im Register des DSB). Diese Daten werden von den „für die Verarbeitung der Daten verantwortlichen Stellen“ der Europäischen Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur zum Zwecke des Wettbewerbs, seiner Durchführung und etwaiger Folgemaßnahmen oder zum Schutz der finanziellen Interessen der EU verarbeitet.

Die Bewerber/innen können der speziellen Datenschutzerklärung des Europäischen Jugendportals und der DiscoverEU-Datenschutzerklärung entnehmen, wie ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Aktion verarbeitet und geschützt werden. 

Die Bewerber/innen können sich jederzeit an den Europäischen Datenschutzbeauftragten wenden.

 

20. Beschwerden

Ein Beschwerdeformular ist auf der Website des von der Europäischen Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur mit der Buchung der Travel-Pässe beauftragten Unternehmens abrufbar. Die ausgewählten Bewerber/innen werden bei der Buchung ihrer Travel-Pässe über diese Möglichkeit informiert.

 

¹Die englische Originalfassung ist maßgebend gegenüber allen anderen übersetzten Sprachen.