DiscoverEU-Wettbewerbsregeln¹
1. Beschreibung
DiscoverEU ist in das Programm Erasmus+ (2021–2027) eingebunden. Die Idee dahinter ist, jungen Menschen im Alter von 18 Jahren ein Reiseerlebnis zu bieten, das ihnen das Gefühl dafür gibt, was es heißt, zur Europäischen Union zu gehören. Sie erhalten Gelegenheit, die Vielfalt Europas, sein Kulturerbe und seine Geschichte zu erkunden, Menschen aus jedem Winkel des Kontinents kennenzulernen und letztlich auch mehr über sich selbst zu erfahren.
Im Herbst 2025 werden die Europäische Kommission und die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) mindestens 35 000 junge Menschen mit Travel-Pässen² und Rabattkarten ausstatten, mit denen sie Europa erkunden können. Für diese Bewerbungsrunde stehen maximal 21.730.000,00 EUR zur Verfügung.
Bewerbungen sind über das Europäische Jugendportal möglich.
Die Bewerbungsrunde beginnt am 30. Oktober 2025, 12:00 Uhr (mittags, Ortszeit Brüssel) und endet am 13. November 2025,12:00 Uhr (mittags, Ortszeit Brüssel).
Die ausgewählten Bewerber/innen erhalten Travel-Pässe und können damit Europa ab Frühling 2026 während eines sich über mehrere Monate erstreckenden Reisezeitraums erkunden. In diesem Reisezeitraum können die Teilnehmenden höchstens einen Monat lang reisen. Sobald ausgewählte Bewerber/innen einen Travel-Pass erhalten haben, gelten sie als Teilnehmende.³
Die Teilnehmenden reisen in der Regel mit dem umweltfreundlichsten Verkehrsmittel. Damit möglichst viele junge Menschen teilnehmen können, sind unter Berücksichtigung von Umweltaspekten, Reisezeit und Reiseentfernung auch alternative Verkehrsträger erlaubt.
In Ausnahmefällen und wenn keine anderen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen, sind Flugreisen erlaubt. So sollen auch junge Menschen, die in entlegenen Gebieten oder auf Inseln leben, an DiscoverEU teilnehmen können.
Die ausgewählten Teilnehmenden erhalten außerdem eine DiscoverEU-Rabattkarte. Mit dieser Karte gibt es Preisnachlässe für Unterkunft, Kultur- und Lernangebote, Sportaktivitäten, Nahverkehr, Verpflegung usw.
2. Zulassungskriterien
Um zum Wettbewerb zugelassen zu werden, müssen die Bewerber/innen folgende Kriterien erfüllen:
- Sie sind zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2025 18 Jahre alt geworden, d. h. sie sind zwischen dem 1. Januar 2007 (einschließlich) und dem 31. Dezember 2007 (einschließlich) geboren.
- Sie sind Bürger/innen von oder haben ihren Wohnsitz in:
- einem der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union einschließlich ihrer Gebiete in äußerster Randlage (Französisch-Guyana (FR), Guadeloupe (FR), Martinique (FR), la Réunion (FR), Mayotte (FR), St. Martin (FR), Azoren (PT), Madeira (PT) und Kanarische Inseln (ES));
- einem der folgenden überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG) der Europäischen Union, wobei sie zugleich Bürger/innen eines der 27 Mitgliedstaaten sein müssen: Aruba (NL), Bonaire (NL), Curação (NL), Französisch-Polynesien (FR), den Französischen Süd- und Antarktisgebieten (FR), Grönland (DK), Neukaledonien (FR), Saba (NL), Saint Barthélemy (FR), Sint Eustatius (NL), Sint Maarten (NL), Saint Pierre et Miquelon (FR), Wallis und Futuna (FR).
- einem mit dem Erasmus+-Programm assoziierten Drittland, also in Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien oder der Türkei.
- Sie haben auf dem Online-Bewerbungsformular die Nummer ihres Personalausweises, ihres Reisepasses oder ihrer Aufenthaltsgenehmigung korrekt angegeben.
- Sie stimmen der Erklärung auf dem Bewerbungsformular zu.
Ausgewählte Bewerber/innen dürfen nur unter folgenden Voraussetzungen ihre Reise antreten:
- Sie treten in einem der für DiscoverEU infrage kommenden Länder an (siehe oben).
- Sie möchten mindestens einen Tag und maximal einen Monat unterwegs sein.
- Sie möchten mindestens ein anderes Land besuchen, das für DiscoverEU infrage kommt (siehe oben).
Bewerber/innen, die die Zulassungskriterien nicht erfüllen, werden bei der Auswahl nicht berücksichtigt.
3. Bewerbungsverfahren
Bewerbungen für DiscoverEU erfolgen über ein Online-Bewerbungsformular auf dem Europäischen Jugendportal. Vor Beginn und nach Ablauf der Frist (siehe Punkt 1) können keine Bewerbungen eingereicht werden.
Das Bewerbungsverfahren umfasst sieben Schritte:
- Die Bewerber/innen durchlaufen zunächst eine Teilnahmeberechtigungsprüfung, in deren Rahmen sie aufgefordert werden, ihr Geburtsdatum, ihren Wohnsitz und ihre Staatsangehörigkeit anzugeben. Stimmen die Daten nicht mit den unter Punkt 2 aufgeführten „Zulassungskriterien“ überein, können die Bewerber/innen nicht zum nächsten Schritt übergehen. Sie werden gebeten, sich mit den Wettbewerbsregeln einverstanden zu erklären sowie der ehrenwörtlichen Erklärung und dem Speichern ihrer persönlichen Daten für die Zwecke der DiscoverEU-Bewerbungsrunde sowie einer Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit DiscoverEU durch die Europäische Kommission oder durch von der Europäischen Kommission autorisierte Organisationen sowie durch die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur, die nationalen Erasmus+-Agenturen und Eurodesk zuzustimmen. Die Bewerber/innen müssen sich bereit erklären, DiscoverEU-Botschafter/innen zu werden.⁴
- Die Bewerber/innen müssen angeben, ob sie alleine oder in einer Gruppe von maximal fünf Personen reisen möchten.
- Die Bewerber/innen müssen eine gültige E-Mail-Adresse angeben. Danach erhalten sie eine automatische E-Mail vom Europäischen Jugendportal, mit der die Gültigkeit der E-Mail-Adresse überprüft wird. Die Überprüfung ist notwendig, da die Kommunikation nach der Auswahl der Bewerber/innen per E-Mail erfolgt. Mit der Bitte um Bestätigung der E-Mail-Adresse verhindern die Europäische Kommission und die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur die missbräuchliche Nutzung der E-Mail-Adressen durch Dritte.
- Nach Bestätigung ihrer E-Mail-Adresse müssen die Bewerber/innen das Formular ausfüllen. Zunächst geben sie ihre personenbezogenen Daten ein: Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Vorname, Nachname, Geschlecht, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Wohnsitzland, Region, derzeitige Tätigkeit sowie Nummer des Personalausweises, des Reisepasses oder der Aufenthaltskarte. Junge Menschen mit eingeschränkter Mobilität und/oder Behinderungen können Angaben zu ihrem Hilfebedarf machen.
- Nach Eingabe ihrer persönlichen Daten müssen die Bewerber/innen fünf Multiple-Choice-Fragen zum Allgemeinwissen über die Europäische Union und zu anderen EU-Initiativen für junge Menschen beantworten. Zum Schluss erwartet sie eine Stichfrage. Bei dieser Stichfrage müssen die Bewerber/innen eine Schätzantwort geben. Sie dient dazu, die Rangfolge zwischen denen, die die 5 Quizfragen richtig beantwortet haben, zu bestimmen. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird die Antwort auf die Stichfrage aus dem Bewerbungssystem ausgelesen. Bewerber/innen, die die fünf Quizfragen richtig beantwortet haben, werden dann auf der Grundlage ihrer Antwort auf die Stichfrage in eine Rangfolge gebracht: ihre Platzierung hängt davon ab, wie nah ihre Schätzung an der richtigen Antwort zur Stichfrage liegt. Die Auswahl wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und je nach Korrektheit der gegebenen Antworten getroffen. Bei einem gleichwertigen Ergebnis wird die Kommission bzw. die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur die Rangfolge nach dem Grundsatz „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ festlegen.
- Die Bewerber/innen machen weitere Angaben zu ihren Reiseplänen (d. h.: Wann soll‘s losgehen? Sind sie bereits ohne Eltern gereist? Was wollen sie von dieser Reise mitnehmen? Wie finanzieren sie Unterkunft, Verpflegung, Grundversicherung usw. während ihrer Reise? Wie wurden sie auf DiscoverEU aufmerksam?). Die in diesem Abschnitt gemachten Angaben sind nicht verbindlich und haben keinerlei Auswirkungen auf das Auswahlverfahren. Sie dienen vielmehr statistischen Zwecken und helfen der Europäischen Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur, DiscoverEU weiter zu verbessern.
- Bevor sie ihre Bewerbung einreichen, werden die Bewerber/innen aufgefordert, ihr ausgefülltes Bewerbungsformular zu überprüfen und zu bestätigen. Änderungen an den Antworten zum Quiz und zur Stichfrage sind nach Einreichung des Bewerbung nicht mehr möglich. Darüber hinaus werden Anträge auf Löschung von Bewerbungen erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist bearbeitet.
- Sobald sie ihre Bewerbung eingereicht haben, erhalten alle Bewerber/innen eine Bestätigungsmail über das Europäische Jugendportal. Darin wird die Registrierung bestätigt. Ferner enthält die Mail Angaben zum Veröffentlichungstermin der Auswahlentscheidung und den Bewerbercode,
den sie für die weitere Kommunikation aufbewahren müssen. Möchte ein/e Bewerber/in Freunde zu seiner/ihrer Gruppe einladen, wird er/sie Gruppenleiter/in und teilt den anderen Mitgliedern der Gruppe den Code für die Registrierung mit. Mit dem weitergeleiteten Code müssen sich die Gruppenmitglieder online registrieren und ihre persönlichen Daten angeben.
Selbst wenn Bewerber/innen bei der Anmeldung angegeben haben, dass sie alleine reisen, können sie nach Abschicken ihrer Bewerbung noch Freunde hinzufügen, solange sie dies vor Ablauf der Frist gemäß dem oben beschriebenen Verfahren tun.
Die Gruppenmitglieder beantworten nicht die Quizfragen und die Stichfrage. Nur der/die Gruppenleiter/in nimmt am Quiz teil. Ihre personenbezogenen Daten müssen sie jedoch angeben, um ihre Bewerbung zu validieren. Die Gruppenmitglieder müssen dieselben Zulassungskriterien erfüllen:
Eine Gruppenbewerbung wird wie eine Einzelbewerbung behandelt. Nur Gruppenmitglieder, die beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars den an sie weitergeleiteten Code angegeben haben, werden bei der Auswahl berücksichtigt. Gruppenmitglieder dürfen sich nicht einzeln anmelden.
Die Gruppenmitglieder können unterschiedlicher Nationalität sein und an verschiedenen Orten wohnen.
Pro Person darf pro Bewerbungsrunde nur eine Bewerbung eingereicht werden. Nur die erste Bewerbung, die auf dem Europäischen Jugendportal eingeht, wird bei der Auswahl berücksichtigt. Einzelpersonen dürfen sich nicht in verschiedenen Gruppen gleichzeitig bewerben. Werden Mehrfachbewerbungen festgestellt, wird nur die erste auf dem Europäischen Jugendportal erfasste Bewerbung berücksichtigt und die anderen Bewerbungen werden abgelehnt.
Junge Menschen, die bereits in einer früheren Runde einen DiscoverEU-Travel-Pass erhalten haben, dürfen sich nicht noch einmal bewerben. Dies wird bei der Einreichung der Bewerbung geprüft und entsprechende Bewerbungen werden abgelehnt. Stößt die Europäische Kommission oder die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur oder die mit der Buchung der Reisen beauftragte Agentur während der Durchführung der Aktion auf Bewerbungen von jungen Menschen, die im Rahmen früherer Bewerbungsrunden bereits einen DiscoverEU-Travel-Pass erhalten haben, so werden diese Bewerber/innen vom Verfahren ausgeschlossen.
4. Auswahlverfahren
Ausgewählte Bewerber/innen erhalten die Travel-Pässe gemäß den Anforderungen in Artikel 244.⁵
Die Travel-Pässe werden nach Länderquoten vergeben. Das Vergabeprinzip richtet sich nach dem Verteilungsschlüssel der Leitaktion 1 „Mobilität von Einzelpersonen ‚Jugend‘“ von Erasmus+.
Maßgeblich ist der im Bewerbungsformular angegebene Wohnsitz des Bewerbers/der Bewerberin. Werden die Kontingente in einzelnen Ländern nicht ausgeschöpft, so werden die verbleibenden Travel-Pässe auf die Länder verteilt, in denen die Anzahl der Bewerber/innen die festgelegten Kontingente übersteigt.
Bei Gruppen ist der Wohnsitz des Gruppenleiters/der Gruppenleiterin ausschlaggebend für die Anrechnung auf die Quote. Steht auf der Liste der ausgewählten Bewerber/innen an letzter Stelle eine Gruppe, und ist das Kontingent für dieses Land damit ausgeschöpft, wird die ganze Gruppe ausgewählt.
Die Bewerber/innen müssen zunächst die Teilnahmeberechtigungsprüfung (Geburtsdatum und Wohnsitz bzw. Staatsangehörigkeit, siehe Punkte 2 und 3) durchlaufen. Eine erste Prüfung erfolgt automatisch zum Zeitpunkt der Bewerbung. Nach dem Auswahlverfahren werden die Angaben von der Agentur, die sich im Auftrag der Europäischen Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur um die Buchungen kümmert, gegengeprüft. Wird bei der Prüfung eines Ausweises oder Reisepasses bzw. der Aufenthaltsgenehmigung festgestellt, dass der/die Bewerber/in falsche Angaben gemacht hat, wird er/sie vom Verfahren ausgeschlossen.
Sind alle Zulassungskriterien erfüllt, müssen die Bewerber/innen die fünf Multiple-Choice-Fragen und die Stichfrage richtig beantworten. Im Falle einer Gruppenbewerbung beantwortet nur der/die Gruppenleiter/in die fünf Quizfragen und die Stichfrage. Die Antworten des Gruppenleiters/der Gruppenleiterin auf die Quiz- und die Stichfrage sowie der Zeitpunkt der Übermittlung der Antworten zählen für die gesamte Gruppe.
Die Bewerber/innen werden nach Wohnsitz gruppiert. Ihre Rangfolge richtet sich zunächst danach, ob alle fünf Quizfragen richtig beantwortet wurden, und dann nach der Antwort auf die Stichfrage.
Nach Ablauf des Bewerbungszeitraums prüft der Bewertungsausschuss die Auswertung des Europäischen Jugendportals für ihre abschließende Bewertung.
Geht die Anzahl der Bewerbungen (Einzelpersonen oder Gruppen) mit gleicher Punktzahl über die festgesetzte Quote hinaus, verfährt der Bewertungsausschuss nach dem Grundsatz „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, um die letzten Plätze zu vergeben.
5. Bewertungsausschuss
Nach Abschluss der Bewerbungsrunde trifft sich ein Bewertungsausschuss aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Europäischen Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur. Er trifft seine Wahl auf Grundlage der vorgenannten Auswahlkriterien. Je nach Abschneiden beim Quiz und bei der Stichfrage sowie unter Berücksichtigung der Quote je Land bzw. gegebenenfalls des Zeitpunkts der Übermittlung erstellt der Ausschuss eine endgültige Rangfolge der Bewerber/innen, die einen Travel-Pässe erhalten werden. Der Bewertungsausschuss erstellt jeweils eine Bewerberliste mit Bewerberinnen und Bewerbern, die ausgewählt wurden, die auf der Reserveliste stehen und die nicht ausgewählt wurden. In die Reserveliste aufgenommene Bewerber/innen können zu einem späteren Zeitpunkt für einen Travel-Pass ausgewählt werden, wenn zusätzliche Haushaltsmittel verfügbar werden, oder wenn ausgewählte Bewerber/innen auf ihren Travel-Pass verzichten bzw. diesen nicht aktivieren (siehe Punkt 7).
Auf Grundlage der vom Ausschuss vorgenommenen Bewertung trifft die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur die Auswahlentscheidung mit Angaben zur Anzahl der zu vergebenden Travel-Pässe und Rabattkarten und zu den hierfür gebundenen Haushaltsmitteln sowie einem Verzeichnis der Bewerbercodes der ausgewählten Bewerber/innen, der Reserveliste und der Liste der abgelehnten Bewerber/innen.
6. Benachrichtigung über die Ergebnisse
Nachdem die Auswahl getroffen wurde, können die Bewerber/innen auch anhand ihres Bewerbercodes auf dem Europäischen Jugendportal nachschauen, ob sie ausgewählt wurden.
Alle Bewerber/innen erfahren per E-Mail, ob sie:
- ausgewählt wurden (erfolgreiche Bewerbungen) oder
- auf der Reserveliste stehen oder
- nicht ausgewählt wurden (abgelehnte Bewerbungen).
Anschließend wird zwischen der von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur benannten Agentur und den ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern Kontakt hergestellt, um die Buchung vorzubereiten. Weitere Informationen hierzu finden sich unter Punkt 8.
7. Reserveliste
Sobald die Anzahl der verfügbaren Travel-Pässe erreicht ist, wird eine Reserveliste erstellt. Die Bewerber/innen werden in absteigender Rangfolge je nach Abschneiden beim Quiz und bei der Stichfrage sowie, im Falle eines gleichwertigen Ergebnisses, je nach Abgabezeit in die Reserveliste aufgenommen. Die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur kann in den folgenden Fällen Travel-Pässe an Bewerber/innen auf der Reserveliste vergeben: wenn zusätzliche Haushaltsmittel verfügbar werden, wenn ausgewählte Bewerber/innen ihre Bewerbung zurückziehen oder wenn Teilnehmende ihren Travel-Pass nicht aktivieren. So kann bis zur vollständigen Ausschöpfung der verfügbaren Haushaltsmittel weiter verfahren werden.
Die Aufnahme in die Reserveliste begründet keinerlei Anspruch gegenüber der Europäischen Kommission oder der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und garantiert nicht, dass Bewerber/innen zu einem späteren Zeitpunkt einen Travel-Pass erhalten.
Bewerber/innen auf der Reserveliste können von der Agentur kontaktiert werden, die von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur für die Buchung der Travel-Pässe benannt wurde. Bewerber/innen von der Reserveliste können keine Erstattung für bereits im Vorfeld unternommene Reisen geltend machen und auch keine Verlängerung der Reisedauer beantragen.
8. Buchung der Travel-Pässe und Reiseregeln
Die Teilnehmenden müssen die Reise in einem Land antreten, das an DiscoverEU teilnimmt (siehe Punkt 2, „Zulassungskriterien“) und in mindestens ein anderes Land reisen, das ebenfalls zu DiscoverEU gehört. Die Reisedauer beträgt mindestens einen Tag und maximal einen Monat. Der Beginn des Reisezeitraums ist für den 1. März 2026 vorgesehen. In ihrem Heimatland können sie den Travel-Pass lediglich für die Aus- und Wiedereinreise verwenden.
Die Travel-Pässe für die ausgewählten Bewerber/innen werden ausschließlich von der Agentur im Auftrag der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur gebucht, gekauft und übermittelt. Ausgewählte Bewerber/innen und Teilnehmende sollten unter keinen Umständen Travel-Pässe oder sonstige Fahrkarten für Züge, Flüge, Fähren oder Reisebusse selbst oder über ein Reisebüro buchen, das nicht von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur im Rahmen von DiscoverEU diesen Zweck beauftragt wurde. Separat gekaufte Travel-Pässe oder Fahrkarten werden nicht erstattet.
Die von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur benannte Agentur kontaktiert die ausgewählten Bewerber/innen und fordert sie auf, ihren Travel-Pass über sie zu buchen. Die Agentur stellt den Travel-Pass sowie erforderliche Informationen für die Organisation und Vorbereitung ihrer Reisen bereit. Die ausgewählten Teilnehmenden erhalten außerdem eine DiscoverEU-Rabattkarte.
Damit bekommen sie in allen Ländern des Erasmus+-Programms Preisnachlässe und andere Vorteile. Rabattkarten, die direkt von Teilnehmenden erworben wurden, werden nicht erstattet.
Die Agentur wählt die wettbewerbsfähigsten und geeignetsten Verkehrsunternehmen aus, die die Bedingungen ihres Vertrags mit der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur erfüllen.
Die Reisedaten bleiben flexibel, solange der Travel-Pass und die gewählten Reisetage nicht aktiviert wurden.
So können die Teilnehmenden reisen:
- maximal einen Monat lang an einer bestimmten Anzahl von tatsächlichen Reisetagen.
- an aufeinanderfolgenden Tagen oder auf einen Monat verteilte Reisetage.
- so viele der möglichen Länder wie sie wollen.
Stornokosten werden nicht erstattet. Die Europäische Kommission oder die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur übernehmen keinerlei Zusatzkosten (z. B. Aufschläge) oder während der Reise anfallende Kosten.
Ausgewählte Bewerber/innen, die nach Zypern, Island, Irland oder Malta reisen möchten, werden gebeten, das der Agentur mitzuteilen. Die im Abschnitt „Kontingent je Land“ des Europäischen Jugendportals aufgeführten Kontingente gelten für Reisende aus Irland, Island, Malta oder Zypern. Für ausgewählte Bewerber/innen, die nach Irland, Island, Malta oder Zypern reisen möchten, gibt es maximal dreimal so viele Plätze. Die Flugtickets für diese Länder werden nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ im Rahmen der verfügbaren Mittel gebucht. Die ausgewählten Bewerber/innen und Teilnehmenden dürfen diese Tickets nicht selbst kaufen.
Für junge Menschen aus einem Land der Europäischen Union oder einem mit dem Erasmus+-Programm assoziierten Drittland (siehe Punkt 2), in dem eine Wehr- oder Zivildienstpflicht besteht, kann bezüglich des vorgeschriebenen Reisezeitraums eine Ausnahmeregelung gelten.
9. Verkehrsmittel
Die Teilnehmenden reisen in der Regel mit dem umweltfreundlichsten Verkehrsmittel. Damit jedoch möglichst viele junge Menschen teilnehmen können, sind unter Berücksichtigung von Umweltaspekten, Reisezeit und Reiseentfernung gegebenenfalls auch alternative Verkehrsträger erlaubt. Die Tickets gelten für die 2. Klasse.
Flugreisen sind nur in Ausnahmefällen gestattet und werden für die ausgewählten Bewerber/innen organisiert. Dies gilt für junge Menschen
- mit Wohnsitz in den neun Gebieten in äußerster Randlage (d. h. Guadeloupe, Französisch Guyana, Martinique, La Réunion, Mayotte, Saint-Martin, Madeira, Azoren oder Kanarische Inseln);
- mit Wohnsitz in den überseeischen Ländern und Gebieten der EU (Aruba, Bonaire, Curação, Französisch-Polynesien, französische Süd- und Antarktisgebiete, Grönland, Neukaledonien, Saba, Saint Barthélemy, Sint Eustatius, Sint Maarten, St. Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna);
- mit Wohnsitz in Ländern/Regionen, die mit anderen Verkehrsmitteln nicht zugänglich sind;
- die bis zur Überschreitung der nächstgelegenen Grenze des Landes, in dem sie wohnen, eine Fahrt von mehr als 18 Stunden auf dem Land- oder Seeweg zurücklegen müssen.
Nur die Hin- und Rückreise darf mit dem Flugzeug erfolgen. Für den Rest der Reise gelten die normalen Regeln.
Junge Menschen aus den Gebieten in äußerster Randlage sowie den überseeischen Ländern und Gebieten können jedes zulässige Reiseziel beliebig auswählen. Die Gebiete in äußerster Randlage und die überseeischen Länder und Gebiete sind auch ein mögliches Reiseziel. Allerdings muss das Reisebudget eingehalten werden.
Ausgewählte Bewerber/innen mit Wohnsitz in Irland, Island, Malta oder Zypern dürfen mit dem Flugzeug nach Kontinentaleuropa reisen. Sie sollten ihre Flugtickets nicht selbst kaufen: auch der Rückflug wird für sie von der Agentur organisiert.
10. Wert der Travel-Pässe und Rabattkarten
Die ausgewählten Bewerber/innen erhalten nur die Travel-Pässe und die DiscoverEU-Rabattkarte. Für Unterkunft, Verpflegung, Versicherung, Aufschläge und andere Reisekosten müssen sie selbst aufkommen.
Grundsätzlich haben alle ausgewählten Bewerber/innen Anspruch auf einen Travel-Pass und eine Rabattkarte. Es wir in der 2. Klasse bzw. Economy-Klasse gereist, hauptsächlich im Zug und erforderlichenfalls mit Bus, Fähre oder Flugzeug. Die Flugreise kann von der Agentur in folgenden Sonderfällen organisiert werden:
- Für ausgewählte Bewerber/innen, die aus den Gebieten in äußerster Randlage sowie den überseeischen Ländern und Gebieten der EU nach Kontinentaleuropa reisen. Nach Ankunft auf dem Kontinent gelten die normalen Regeln.
- Für ausgewählte Bewerber/innen außerhalb der vorgenannten Gebiete in äußerster Randlage, die mit dem Flugzeug nach Kontinentaleuropa reisen müssen. Nach Ankunft auf dem Kontinent gelten die normalen Regeln.
- Unter besonderen Umständen, die im Einzelfall zu bewerten sind (z. B. Wohnsitz auf anderen Inseln, die zum Erasmus+-Programm gehören), ist möglicherweise eine zusätzliche Fahrt abgedeckt.
Bei Teilnehmenden mit eingeschränkter Mobilität und/oder besonderen Bedürfnissen: Kosten für besondere Hilfeleistungen (Begleitperson, Blindenhund usw.) können übernommen werden, sofern der besondere Bedarf gemäß den nationalen Rechtsvorschriften des Wohnsitzlandes nachgewiesen wird.
11. Voraussichtlicher Zeitplan
Bewerbungszeitraum: | ab dem 30. Oktober, 12.00 Uhr (Ortszeit Brüssel) bis zum 13. November 2025, 12.00 Uhr (Ortszeit Brüssel) |
Benachrichtigung über die Ergebnisse | 7. Januar 2026 |
Mögliche Reisebeginn | 1. März 2026 |
12. Rücktritt und Stornierung der Reise durch ausgewählte Bewerber/innen
Der Travel-Pass wird namentlich ausgestellt und ist nicht übertragbar. Der auf dem Travel-Pass vermerkte Name kann nicht geändert werden.
Verzichtet ein/e ausgewählte/r Bewerber/in auf den Pass, bevor die Agentur den Travel-Pass im Auftrag der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur gebucht hat, wird sein/ihr Platz an die nächste Person auf der Reserveliste in absteigender Rangfolge vergeben. Vor jeglicher Buchung ist die beauftragte Agentur zu kontaktieren.
Tritt ein Gruppenmitglied (Gruppenleiter/in oder Gruppenmitglied) zurück, bevor die von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur beauftragte Agentur den Travel-Pass gebucht hat, bleibt die Gruppenreise davon unberührt. Die verbleibenden Gruppenmitglieder können ihre Reise wie geplant antreten. Es kann jedoch niemand den Platz der zurückgetretenen Person einnehmen. Der ungenutzte Travel-Pass wird an die nächste Person auf der Reserveliste in absteigender Rangfolge weitergegeben.
Einzelne Mitglieder einer Gruppe können letztendlich beschließen, alleine zu reisen. Das hat keine Auswirkungen auf die Gruppenreise.
Der Travel-Pass kann nicht umgetauscht oder erstattet werden.
13. Höhere Gewalt
Muss die Reise aufgrund unvorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände oder Ereignisse, die nicht in der Macht des oder der Teilnehmenden stehen und nicht durch einen Fehler oder eine Fahrlässigkeit seiner- oder ihrerseits verschuldet wurden, unterbrochen werden, wird gegebenenfalls ein neuer Travel-Pass ausgestellt. Die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur und die Europäische Kommission bewerten diese Situationen gemeinsam mit der Agentur von Fall zu Fall.
14. Berichterstattung über die Reise
Die Europäische Kommission möchte, dass die Teilnehmenden ihre Erfahrungen und Abenteuer mit anderen teilen und über ihre Reise berichten. Die jungen Reisenden werden zu Botschafterinnen und Botschaftern der Aktion „DiscoverEU“. Sie sollen über ihre Reiseerlebnisse berichten, beispielsweise in sozialen Medien oder durch Vorträge in ihrer Schule oder in ihrer Gemeinde.
Sie können auch der offiziellen #DiscoverEU-Facebook-Gruppe beitreten. Die jungen Reisenden werden auch gebeten, nach Abschluss der Reise an einer Online-Umfrage der von der Europäischen Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur beauftragten Agentur teilzunehmen. Nach Teilnahme an der Umfrage erhalten alle Reisenden eine automatisch generierte Teilnahmebescheinigung, die im Rahmen der Reise erworbene Kompetenzen und Fähigkeiten ausweist.
15. Visum
Je nach Staatsbürgerschaft und geplanter Reiseroute (außerhalb des Schengen-Raums) brauchen Reisende vielleicht ein Visum oder gar mehrere Visa. Deren Ausstellung ist Sache der betroffenen Länder. Teilnehmende sollten sich anhand offizieller Quellen informieren und die Visa frühzeitig bei den zuständigen Behörden beantragen. Es kann mehrere Wochen oder auch Monate dauern, bis sie ausgestellt sind. Daher sollten Visaanträge mehr als einen Monat vor dem geplanten Reisedatum gestellt werden. Der DiscoverEU-Travel-Pass wird nicht wegen eines verspäteten Visumerhalts umgebucht, wenn der Antrag auf ein Visum weniger als 4 Wochen vor dem Abreisedatum oder weniger als 8 Wochen vor Ende des Reisezeitraums gestellt wurde. Die Agentur hilft in diesen Dingen weiter. Jedoch sind die Teilnehmenden dafür verantwortlich, sich vor Reiseantritt die nötigen Dokumente zu besorgen.
Die Europäische Kommission, die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur und die Agentur haben keinen Einfluss auf die Visavergabe durch nationale Stellen.
Die Kosten für die Ausstellung der Visa übernimmt DiscoverEU.
Sollte eine Krankenversicherung für ein Visum verpflichtend sein, wird diese von der Agentur gestellt. Die entsprechenden Kosten trägt DiscoverEU.
16. Versicherung
Die Teilnehmenden sollten für die gesamte Reisedauer eine angemessene Kranken- und Reiseversicherung abschließen. Eine Krankengrundversicherung während der Reise ist in der Regel über die Europäische Krankenversicherungskarte gewährleistet, die von der Krankenkasse im Heimatland der Teilnehmenden ausgestellt wird.
Die Deckung der Europäischen Krankenversicherungskarte oder der privaten Krankenversicherung reicht aber möglicherweise nicht immer aus, insbesondere wenn eine Rückführung oder ein besonderer medizinischer Eingriff notwendig wird. Für solche Fälle ist eine Zusatzversicherung empfehlenswert.
17. Haftungsausschluss
Die Europäische Kommission, die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur und die beauftragte Agentur stellen nur die Travel-Pässe und die DiscoverEU-Rabattkarte aus und tragen gegebenenfalls die Visa-Kosten und entsprechende Versicherungskosten, wie oben erläutert. In Ausnahmefällen und sofern von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur vorab genehmigt, können Kosten im Zusammenhang mit besonderen Bedürfnissen, eingeschränkter Mobilität, Reiseunterbrechungen aufgrund höherer Gewalt oder ähnliche Kosten berücksichtigt werden. Für Unterkunft, Verpflegung, Grundversicherung, Aufschläge und andere Reisekosten müssen sie selbst aufkommen.
Die Europäische Kommission, die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur und ihre beauftragte Agentur können nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch Teilnehmende verursacht werden oder ihnen entstehen, auch nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht werden oder Dritten bei der Durchführung der finanzierten Aktivitäten oder als Folge davon entstehen.
Die Europäische Kommission, die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur und ihre beauftragte Agentur können für mögliche materielle, immaterielle oder physische Schäden der Teilnehmenden oder ihrer Begleitpersonen aufgrund besonderer Bedürfnisse während ihrer Reise oder ihres Aufenthalts nicht haftbar gemacht werden.
Die gewünschte Reise hängt von Sachzwängen wie verfügbaren Haushaltsmitteln, Terminvorgaben und der Verfügbarkeit von Travel-Pässen und Rabattkarten ab. Daher sind Änderungen nicht ausgeschlossen. Die im Auftrag der Europäischen Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur tätige externe Agentur kann nicht garantieren, dass die Reise in der gewünschten Form stattfindet.
Die ausgewählten Bewerber/innen sollten für die gesamte Reisedauer eine angemessene Kranken- und Reiseversicherung abschließen. Eine Krankengrundversicherung während der DiscoverEU-Reise ist in der Regel über die Europäische Krankenversicherungskarte gewährleistet, die von der Krankenkasse im Heimatland der Teilnehmenden ausgestellt wird. Die Deckung der Europäischen Krankenversicherungskarte oder der privaten Krankenversicherung reicht aber möglicherweise nicht immer aus, insbesondere wenn eine Rückführung oder ein besonderer medizinischer Eingriff notwendig wird. Für solche Fälle ist eine Zusatzversicherung empfehlenswert.
Unter außergewöhnlichen Umständen behalten sich die Europäische Kommission und die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur eine Änderung der unter den Punkten 10 und 11 festgelegten Regeln vor.
18. Anwendbares Recht
Diese Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen unterliegt dem EU-Recht. Für alle Streitigkeiten zwischen der Union und einer/einem Bewerberin/Bewerber bzw. Teilnehmerin/Teilnehmer über Auslegung, Anwendung oder Gültigkeit der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen, die nicht gütlich beigelegt werden können, ist allein der Gerichtshof der Europäischen Union zuständig.
19. Datenschutz
Die erforderlichen Angaben werden ausschließlich für die Vergabe von Travel-Pässen an Teilnehmende verwendet, und zwar für die Buchung der Travel-Pässe und die Bereitstellung von Diensten im Rahmen von DiscoverEU wie die DiscoverEU-Schulungsreihe oder DiscoverEU-Werbekampagnen. In diesem Fall kann eine Kontaktaufnahme durch die Europäische Kommission oder durch von der Europäischen Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur autorisierte Organisationen sowie durch die nationalen Erasmus+-Agenturen und Eurodesk erfolgen.
Alle personenbezogenen Daten werden von der Europäischen Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 (zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001) und gemäß den „Meldungen der Verarbeitungsvorgänge“ an den Datenschutzbeauftragten (DSB) der Europäischen Kommission verarbeitet (öffentlich zugänglich im Register des DSB). Diese Daten werden von den „für die Verarbeitung der Daten verantwortlichen Stellen“ der Europäischen Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur zum Zwecke der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen, seiner Durchführung und etwaiger Folgemaßnahmen oder zum Schutz der finanziellen Interessen der EU verarbeitet.
Die Bewerber/innen können der speziellen Datenschutzerklärung des Europäischen Jugendportals und der DiscoverEU-Datenschutzerklärung entnehmen, wie ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Aktion verarbeitet und geschützt werden.
Die Bewerber/innen und Teilnehmenden können sich jederzeit an den Europäischen Datenschutzbeauftragten wenden.
20. Beschwerden
Ein Beschwerdeformular ist auf der Website des von der Europäischen Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur mit der Buchung der Travel-Pässe beauftragten Unternehmens abrufbar. Die ausgewählten Bewerber/innen werden bei der Buchung ihrer Travel-Pässe über diese Möglichkeit informiert.
¹ Die englische Originalfassung ist maßgebend gegenüber allen anderen übersetzten Sprachen. Gleiches gilt für andere DiscoverEU-Informationen und -Dokumente, die auf dem Europäischen Jugendportal veröffentlicht werden.
² Mit einem Travel-Pass können Reisende entweder eine bestimmte Anzahl vorab bezahlter Fahrten oder unbegrenzt viele Fahrten innerhalb eines bestimmten Zeitraums in einem bestimmten geografischen Gebiet unternehmen.
³ Junge Menschen, die sich auf dem Europäischen Jugendportal bewerben, werden als „Bewerber/innen“ bezeichnet. Wenn ihre Bewerbung erfolgreich ist, werden sie als „ausgewählte Bewerber/innen“ bezeichnet. Sobald sie einen Travel-Pass gebucht und erhalten haben, gelten sie als „Teilnehmende“.
⁴ Bewerber/innen und Teilnehmende vertreten in ihrer Funktion als DiscoverEU-Botschafterinnen und -Botschafter ihre eigenen Ansichten und Meinungen und sollten in keiner Weise den Eindruck erwecken, dass diese Ansichten und Meinungen von der Europäischen Union geteilt oder gebilligt werden. Darüber hinaus sind sie gehalten, keine Handlungen, die mit den Zielen und Grundsätzen der Europäischen Union oder des DiscoverEU-Programms unvereinbar sind, oder in irgendeiner Weise rechtswidrig sind, zu begehen.
⁵ Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung) („EU-Haushaltsordnung“) (ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024).
⁶ Siehe Kontingent je Land.
