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Hast du Lust, ein EU-Gesetz zu ändern oder ein neues vorzuschlagen?

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 01/09/2021

Reizt es dich, an einer Gesetzesänderung mitzuwirken? Über die Europäische Bürgerinitiative kannst du in der EU mitbestimmen, indem du ein neues Gesetz vorschlägst. Hier erfährst du, welche Möglichkeiten du hast.

Über die Europäische Bürgerinitiative können EU-Bürgerinnen und -Bürger die Politik in der EU direkt mitgestalten, indem sie die Europäische Kommission auffordern, ein neues Gesetz vorzuschlagen.

Alles beginnt mit einer Idee …

Falls deine Idee einen Politikbereich betrifft, für den die Kommission befugt ist, Gesetze vorzuschlagen, kannst du eine Bürgerinitiative einreichen. Dabei kann es um Umwelt, Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Energie, Verkehr, Kultur, Nichtdiskriminierung und humanitäre Hilfe gehen. 

Natürlich musst du dazu einige formale Bedingungen erfüllen – insbesondere brauchst du Mitstreiter, d. h. du musst eine Organisatorengruppe bilden, der mindestens sieben EU-Bürgerinnen und -Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten angehören. Zunächst also musst du Menschen in ganz Europa finden, die bereit sind, deine Initiative mitzutragen. 

Europäische Bürgerinitiativen werden in der Regel von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Koalitionen angeführt. Du solltest prüfen, ob eine Nichtregierungsorganisation Interessen vertritt, die sich mit deinem Vorschlag decken. Sie könnte dich bei der Förderung der Initiative unterstützen. Sobald deine Initiative registriert ist, hast du ein Jahr Zeit, um eine Million Unterschriften in mindestens sieben EU-Ländern zu sammeln. 

Dafür benötigst du ein solides Kommunikationskonzept, Freiwillige, die Unterschriften sammeln, und jede Menge Energie! Im Forum zur Europäischen Bürgerinitiative kannst du dich jederzeit beraten lassen. 


Wie geht es weiter?

Wenn du eine Million Unterschriften gesammelt hast,

  • prüft die Kommission deine Initiative eingehend und du kannst dich persönlich mit Vertretern der Kommission treffen, um deine Idee ausführlich zu erläutern,
  • darfst du deine Initiative in einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament vorstellen und erörtern.

Die Kommission ist gesetzlich verpflichtet, offiziell Stellung zu nehmen und darzulegen, welche Maßnahmen sie aus welchen Gründen vorschlagen wird oder warum sie nicht tätig werden kann.

Sollte die Kommission beschließen, tätig zu werden, wird sie dazu ein neues Gesetz förmlich vorschlagen. Damit das Gesetz erlassen werden kann, muss es allerdings (in der Regel) sowohl vom Europäischen Parlament als auch über den Rat der EU von den Regierungen der EU-Länder gebilligt werden. 

Umfassende Beratung zu all diesen Fragen findest du im Forum zur Europäischen Bürgerinitiative und in den Häufig gestellten Fragen