Freiwilligentätigkeiten
Rolle der EU
Freiwilligentätigkeit ist ein gutes Beispiel für nicht formales Lernen junger Menschen. Die EU-Jugendstrategie fördert:
- eine größere Anerkennung des Werts von Freiwilligentätigkeit und der dadurch gewonnenen Kompetenzen;
- gute Arbeitsbedingungen für junge Freiwillige und Möglichkeiten, bereichernde Arbeit zu leisten;
- Solidarität zwischen den Generationen;
- transnationale Freiwilligentätigkeiten.
Die Empfehlung des Rates über die Mobilität junger Freiwilliger innerhalb der EU soll mehr Möglichkeiten für grenzübergreifende Freiwilligentätigkeit schaffen. Demnach sollen die EU-Länder gewährleisten, dass alle jungen Menschen, die Freiwilligenarbeit leisten möchte, dies auch tun können. Die Länder sind aufgefordert,
- stärker für die Vorteile von Freiwilligenarbeit im Ausland zu sensibilisieren,
- Möglichkeiten für Freiwilligentätigkeiten im Ausland zu schaffen,
- die Qualität durch die Entwicklung von Selbstbewertungsinstrumenten zu fördern,
- bei Freiwilligentätigkeiten erzielte Lernergebnisse anzuerkennen, etwa über den Europass oder den Youthpass,
- die grenzübergreifende Mobilität junger Arbeitskräfte und junger Menschen, die in Jugendorganisationen tätig sind, zu fördern,
- besonderes Augenmerk auf benachteiligte junge Menschen zu richten.
Wie wird dies erreicht?
Die Europäische Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten durch die Entwicklung einer Datenbank zur Freiwilligentätigkeit.
Die Erasmus+-Freiwilligentätigkeiten bieten jungen Menschen zwischen 17 und 30 Jahren die Möglichkeit, in einem anderen Land innerhalb oder außerhalb der EU einer Freiwilligentätigkeit nachzugehen. Solche Möglichkeiten der Freiwilligentätigkeit werden seit 1996 im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes unterstützt. Mehr zu dessen Geschichte findet sich hier.
In einer Datenbank auf dem Europäischen Jugendportal finden Interessenten Informationen über aktuelle Möglichkeiten für Freiwilligentätigkeiten.
Unser Infopaket hält nützliche Informationen für alle bereit, die sich für eine Teilnahme an Erasmus+-Freiwilligentätigkeiten interessieren bzw. kurz vor Antritt der Tätigkeit stehen.
Das Europäische Solidaritätskorps wurde im Dezember 2016 ins Leben gerufen. Es ermöglicht jungen Menschen eine Freiwilligentätigkeit oder Mitarbeit in Projekten, die Gemeinschaften und Personen in ganz Europa zugutekommen. Eine Mitgliedschaft im Europäischen Solidaritätskorps steht 18- bis 30-Jährigen offen. 17-Jährige können sich bereits vor ihrem 18. Geburtstag registrieren und so ihr Interesse an einem Engagement bekunden.
In der Anfangsphase wird das Europäische Solidaritätskorps über acht bestehende EU-Programme unterstützt, darunter Erasmus+. Parallel dazu schlug die Europäische Kommission am 30. Mai 2017 nach einer intensiven Anhörung einer breiten Palette an Interessenträgern eine Verordnung zur Festlegung des rechtlichen Rahmens des Europäischen Solidaritätskorps vor. Der Vorschlag wird derzeit von den Organen verhandelt und es wird davon ausgegangen, dass die Umsetzung des Europäischen Solidaritätskorps auf Grundlage dieser Verordnung ab Mitte 2018 erfolgt.
Die Kommission unterstützt ferner EU-Länder, die ihr bürgerschaftliches Engagement ausbauen möchten, beispielsweise durch zukunftsorientierte Maßnahmen im Rahmen von Erasmus+.