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© Yomex Owo - Unsplash © Yomex Owo - Unsplash

Rechte von Menschen mit Behinderungen

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 17/12/2025

Laut der EU-SILC-Erhebung von 2016 leben in der Europäischen Union 100 Millionen Menschen mit Behinderungen. Trotz dieser großen Zahl fühlen sich viele noch immer isoliert und sind nicht in der Lage, ihr Recht auf Freizügigkeit in der EU in vollem Umfang wahrzunehmen.

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen. In diesem Übereinkommen ist im Wesentlichen festgeschrieben, dass Menschenrechte und Grundfreiheiten uneingeschränkt auch für Menschen mit Behinderungen gelten.

Gemäß dem UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind Menschen mit Behinderungen Menschen, „[…] die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“.

Was macht die EU?

Die EU will die EU-Bürger/innen vor Diskriminierung schützen und hat dies in ihren Verträgen und in ihren Antidiskriminierungsvorschriften festgeschrieben. Zudem hat sie ein wichtiges Gesetz verabschiedet, mit dem die Rechte aller Menschen geschützt werden: die Europäische Grundrechtecharta. Diese besagt beispielsweise, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, ein eigenständiges Leben zu führen, einen Arbeitsplatz zu haben und am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Menschen dürfen auch nicht ungerecht behandelt werden, nur weil sie eine Behinderung haben.

Neben Rechtstexten entwickelt die EU verschiedene Instrumente. Ein Beispiel ist der EU-Behindertenausweis, der in einer Gruppe von acht EU-Ländern den gleichberechtigten Zugang zu Vergünstigungen in Bereichen wie Kultur, Freizeit, Sport und Verkehr gewährleistet. 

Darüber hinaus führt die EU Sensibilisierungskampagnen durch – jährlich etwa den Europäischen Tag der Menschen mit Behinderungen – und organisiert Konferenzen. Außerdem vergibt sie den Access City Award an Städte, die sich in herausragender Weise für mehr Barrierefreiheit eingesetzt haben.

Wichtig ist auch die Erasmus+-Strategie zu Inklusion und Diversität im Jugendbereich. Damit sollen vor allem benachteiligte junge Menschen erreicht werden. Außerdem wird sichergestellt, dass Erasmus+ Diversität im Jugendbereich fördert. 

Was geschieht, wenn deine Rechte nicht geachtet werden?

Die EU will sicherstellen, dass Behinderungen in Europa keine Barrieren schaffen. Gleichwohl sind wir in der Praxis nicht alle gleich geschützt. Alle EU-Bürgerinnen und -Bürger haben das Recht, in ein anderes EU-Land zu ziehen. Trotzdem kann es sein, dass du beim Studium, bei der Arbeitssuche, auf Reisen, beim Kauf von Waren und Dienstleistungen oder auch beim Zugang zu Informationen auf Hindernisse stößt.

Du kannst dir bei verschiedenen Diensten Unterstützung holen. Hast du beispielsweise bei einer Flug-, Schiffs-, Bahn- oder Busreise ein Problem, kannst du eine Beschwerde einreichen. In allen Ländern Europas gibt es Büros, die dir bei deiner Beschwerde helfen können. Weitere Informationen und Kontakte für jedes Land findest du hier.

In dieser Broschüre des Europäischen Behindertenforums erfährst du, welche Rechte du hast und was diese verschiedenen Dienste tun. Wenn du das Gefühl hast, dass deine Rechte nicht geachtet werden oder du unfair behandelt wirst, musst du dir unbedingt Gehör verschaffen!

Du möchtest etwas unternehmen?

Die EU gewährt Nichtregierungsorganisationen Zuschüsse und steht mit ihnen in einem regelmäßigen Dialog, damit die Interessen von Menschen mit Behinderungen in den EU-Rechtsvorschriften berücksichtigt werden. 

Die nationalen Mitglieder dieser europäischen Netzwerke dienen Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen als Sprachrohr. Wenn du auf deine Probleme aufmerksam machen willst, hast du mehrere Möglichkeiten. Hier einige Beispiele: