Die Freiwilligen sind im Rahmen des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe jederzeit und ununterbrochen sicher und geschützt – und zwar über drei Ebenen: durch die Verordnung über das Europäische Solidaritätskorps, die Aufnahmeorganisationen und die gründliche Vorbereitung der Freiwilligen auf ihren Einsatz.
- Wie in der Verordnung vorgesehen, dürfen in Ländern mit anhaltenden bewaffneten Konflikten keine Freiwilligeneinsätze stattfinden.
- Die Organisationen erhalten das Qualitätssiegel zwar einfacher als die Akkreditierung im Rahmen der vorherigen EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe; das Siegel umfasst jedoch sehr strenge Bestimmungen in Bezug auf die Sicherheit und den Schutz von Freiwilligen. Nur Organisationen, die das zusichern können, erhalten das Siegel.
- Außerdem erhalten die Freiwilligen eine umfassende Schulung für das Europäische Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe. Dabei stehen Sicherheit und Gefahrenabwehr im Fokus, damit die Freiwilligen im unwahrscheinlichen Fall, dass Gefahrensituationen auftreten, sicher reagieren können.
Europäisches Solidaritätskorps
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