Häufig gestellte Fragen
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Die Europäische Kommission möchte, dass die Teilnehmer/innen über ihre Reise berichten, und ermutigt sie, ihre Erfahrungen und Abenteuer mit anderen zu teilen. Daher werden ausgewählte Teilnehmer/innen zu Botschafterinnen/Botschaftern der Initiative. Als solche berichten sie über ihre Reiseerlebnisse, zum Beispiel über soziale Medien wie Instagram, Facebook oder Twitter oder bei einem Vortrag in ihrer Schule oder in ihrer Gemeinde. Es wird eine Facebook-Gruppe eingerichtet, der die Teilnehmer/innen beitreten können.
Die Europäische Kommission wird ein Informationspaket mit Reisetipps für die ausgewählten Teilnehmer/innen zusammenstellen. Während der gesamten Reise ist das gültige Reisedokument/Ticket mitzuführen. Für alles, was mit diesem Dokument zusammenhängt (Gültigkeit usw.), ist allein der/die Teilnehmer/in verantwortlich.
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird dringend empfohlen, bei Reisen in der Europäischen Union einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mitzuführen. Für die Gewährleistung der Gültigkeit dieses Ausweispapiers ist allein der/die Teilnehmer/in verantwortlich.
Nein. Der mit der Buchung der Tickets beauftragte Auftragnehmer kann jedes öffentliche Verkehrsmittel, alle Anbieter oder Linien auswählen (Mietwagen und Charterbusse sind jedoch grundsätzlich ausgeschlossen).
Nein. Für die Buchung von Unterkünften sind die ausgewählten Teilnehmer/innen selbst verantwortlich.
Nein. Im Travel-Pass ist keine Reiseversicherung inbegriffen. Der Versicherungsschutz liegt in der alleinigen Verantwortung der ausgewählten Teilnehmer/innen. Für Unterkunft, Verpflegung, Aufschläge und andere während der Reise anfallende Kosten müssen die Teilnehmer/innen aufkommen.
Die ausgewählten Teilnehmerinnen/Teilnehmer sollten für die gesamte Reisedauer eine angemessene Gesundheits- und Reiseversicherung abschließen. Eine Krankengrundversicherung in anderen EU-Ländern ist in der Regel über die Europäische Krankenversicherungskarte gewährleistet, die von der nationalen Krankenversicherung der Teilnehmer/innen ausgestellt wird. Die Deckung der Europäischen Krankenversicherungskarte oder der privaten Krankenversicherung reicht aber möglicherweise nicht immer aus, insbesondere wenn eine Rückführung oder ein besonderer medizinischer Eingriff notwendig ist. In diesen Fällen ist eine zusätzliche private Versicherung empfehlenswert.
Etwaige Gebühren für Stornierung oder Umbuchung der Reise gehen zulasten der Teilnehmer/innen. Zur Deckung derartiger Ausgaben, egal aus welchen Gründen, sind keine zusätzlichen Mittel vorgesehen.
Nein. Der Travel-Pass wird namentlich ausgestellt und ist unter keinen Umständen übertragbar. Der auf dem Ticket vermerkte Name kann nicht geändert werden.
Ja, solange er/sie die Reise selbst bucht und auch selbst bezahlt.
Grundsätzlich hat jede/r Teilnehmer/in Anspruch auf einen Travel-Pass im Wert von (durchschnittlich) 255 Euro. Die Tickets gelten nur für die 2. Klasse. Dieser Betrag kann jedoch in den folgenden Fällen ausnahmsweise höher ausfallen: