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Häufig gestellte Fragen

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Was wird von den Teilnehmerinnen/Teilnehmern erwartet?

Die Europäische Kommission möchte, dass die Teilnehmer/innen über ihre Reise berichten, und ermutigt sie, ihre Erfahrungen und Abenteuer mit anderen zu teilen. Daher werden ausgewählte Teilnehmer/innen zu Botschafterinnen/Botschaftern der Initiative. Als solche berichten sie über ihre Reiseerlebnisse, zum Beispiel über soziale Medien wie Instagram, Facebook oder Twitter oder bei einem Vortrag in ihrer Schule oder in ihrer Gemeinde.  Es wird eine Facebook-Gruppe eingerichtet, der die Teilnehmer/innen beitreten können.

Wie können sich die Teilnehmer/innen auf die Reise vorbereiten?

Die Europäische Kommission wird ein Informationspaket mit Reisetipps für die ausgewählten Teilnehmer/innen zusammenstellen. Während der gesamten Reise ist das gültige Reisedokument/Ticket mitzuführen. Für alles, was mit diesem Dokument zusammenhängt (Gültigkeit usw.), ist allein der/die Teilnehmer/in verantwortlich.

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird dringend empfohlen, bei Reisen in der Europäischen Union einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mitzuführen. Für die Gewährleistung der Gültigkeit dieses Ausweispapiers ist allein der/die Teilnehmer/in verantwortlich.

Gibt die Europäische Kommission bestimmten Verkehrsunternehmen den Vorzug?

Nein. Der mit der Buchung der Tickets beauftragte Auftragnehmer kann jedes öffentliche Verkehrsmittel, alle Anbieter oder Linien auswählen (Mietwagen und Charterbusse sind jedoch grundsätzlich ausgeschlossen).

Hilft die Europäische Kommission den Teilnehmerinnen/Teilnehmern bei der Buchung von Unterkünften?

Nein. Für die Buchung von Unterkünften sind die ausgewählten Teilnehmer/innen selbst verantwortlich.

Werden die Kosten für Reiseversicherung, Unterkunft und Verpflegung oder andere im Zusammenhang mit der Reise anfallende Kosten übernommen?

Nein. Im Travel-Pass ist keine Reiseversicherung inbegriffen. Der Versicherungsschutz liegt in der alleinigen Verantwortung der ausgewählten Teilnehmer/innen. Für Unterkunft, Verpflegung, Aufschläge und andere während der Reise anfallende Kosten müssen die Teilnehmer/innen aufkommen.

Die ausgewählten Teilnehmerinnen/Teilnehmer sollten für die gesamte Reisedauer eine angemessene Gesundheits- und Reiseversicherung abschließen. Eine Krankengrundversicherung in anderen EU-Ländern ist in der Regel über die Europäische Krankenversicherungskarte gewährleistet, die von der nationalen Krankenversicherung der Teilnehmer/innen ausgestellt wird. Die Deckung der Europäischen Krankenversicherungskarte oder der privaten Krankenversicherung reicht aber möglicherweise nicht immer aus, insbesondere wenn eine Rückführung oder ein besonderer medizinischer Eingriff notwendig ist. In diesen Fällen ist eine zusätzliche private Versicherung empfehlenswert.

Was passiert, wenn ein/e Teilnehmer/in die Reise stornieren oder umbuchen muss?

Etwaige Gebühren für Stornierung oder Umbuchung der Reise gehen zulasten der Teilnehmer/innen. Zur Deckung derartiger Ausgaben, egal aus welchen Gründen, sind keine zusätzlichen Mittel vorgesehen.

Ist der Travel-Pass auf andere Personen übertragbar?

Nein. Der Travel-Pass wird namentlich ausgestellt und ist unter keinen Umständen übertragbar. Der auf dem Ticket vermerkte Name kann nicht geändert werden.

Darf ein/e Verwandte/r oder ein/e Freund/in mitfahren, auch wenn er/sie älter als 18 Jahre ist?

Ja, solange er/sie die Reise selbst bucht und auch selbst bezahlt.

Welchen Wert haben die Reisetickets?

Grundsätzlich hat jede/r Teilnehmer/in Anspruch auf einen Travel-Pass im Wert von (durchschnittlich) 255 Euro. Die Tickets gelten nur für die 2. Klasse. Dieser Betrag kann jedoch in den folgenden Fällen ausnahmsweise höher ausfallen:

  • bei Teilnehmerinnen/Teilnehmern aus den neun Gebieten in äußerster Randlage (d. h. Guadeloupe, Französisch Guyana, Martinique, La Réunion, Mayotte, Saint-Martin, Madeira, Azoren oder Kanarische Inseln). Nach der Landung auf dem Kontinent gelten die Grundregeln;
  • bei Teilnehmerinnen/Teilnehmern außerhalb der oben genannten Gebiete in äußerster Randlage, die mit dem Flugzeug zum europäischen Festland reisen dürfen. Nach der Landung auf dem Kontinent gelten die Grundregeln;
  • bei Teilnehmerinnen/Teilnehmern mit eingeschränkter Mobilität und/oder besonderen Bedürfnissen. Die Kosten sind im Einzelfall bedarfsgerecht zu bewerten. Kosten für besondere Unterstützung (Begleitpersonen, Blindenhunde usw.) werden gegebenenfalls übernommen.
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