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Europäisches Solidaritätskorps

Gemeinsam stärker

Datenschutzerklärung zur allgemeinen Online-Schulung des Europäischen Solidaritätskorps

Die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) ist dem Schutz Ihrer Privatsphäre verpflichtet. Alle personenbezogenen Daten werden gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2018/1725 über den Schutz personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union* (nachstehend „Datenschutzverordnung“) verarbeitet.

Der vorliegenden Datenschutzerklärung können Sie entnehmen, wie die EACEA die personenbezogenen Daten von Personen erhebt, verwaltet und nutzt, die von der Datenverarbeitung im Rahmen der allgemeinen Online-Schulung („AOS“) betroffen sind.

Die auf dem Europäischen Jugendportal erhobenen personenbezogenen Informationen werden von der Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur der Europäischen Kommission („GD EAC“) verwaltet. Datenschutzerklärung des Europäischen Jugendportals

Die AOS-Kurse werden auf EU Academy gehostet. Die Nutzenden werden in der Datenschutzerklärung in ihrem Dashboard auf dem Europäischen Jugendportal über die Möglichkeit der Weiterleitung informiert. Auf EU Academy müssen die Nutzenden der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) ihre Einwilligung geben, denn diese verwaltet EU Academy. Sobald sie eingewilligt haben, erhalten die Nutzenden in ihrem EU-Academy-Dashboard Zugriff auf die AOS-Kurse und Jugenddebatten. Die Verarbeitung aller über EU Academy erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutzerklärung von EU Academy.

1. Wer ist für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich (Datenverantwortlicher)?

Die Europäische Kommission, vertreten durch die Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur (GD EAC Referat B3 „Jugend, Freiwilligensolidarität und Praktika“) und die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA Referat A5 „Jugend, Europäisches Solidaritätskorps und Aid Volunteers“) sind gemeinsam Verantwortliche.

Für den Verarbeitungsvorgang in der EACEA ist der/die Leiter/in des Referats A5 ( Jugend, Europäisches Solidaritätskorps und Aid Volunteers) zuständig.
E-Mail: EACEA-SOLIDARITY-CORPS@ec.europa.eu

2. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

1. Die nachstehend aufgeführten Daten der registrierten Mitglieder des Europäischen Solidaritätskorps werden vom Europäischen Jugendportal an EU Academy übermittelt:

  • E-Mail (Pflichtfeld)
  • EU-Login-Nutzername (Pflichtfeld)
  • Vorname (Pflichtfeld)
  • Nachname (Pflichtfeld)
  • Kontaktsprache (Pflichtfeld)
  • Wohnsitzland (Pflichtfeld)
  • Wohnort (freiwillige Angabe)

2. Wenn die Nutzenden nach Abschluss eines Kurses der EU Academy an einer Online-Umfrage zur Nutzerzufriedenheit teilnehmen, haben gegebenenfalls der Datenverantwortliche und der Datenverarbeiter (externer Auftragnehmer der EACEA) Zugang zu diesen Daten zwecks Erstellung anonymisierter Berichte.

3. Die folgenden auf EU Academy verfügbaren Daten werden gegebenenfalls vom Datenverantwortlichen und vom Datenverarbeiter (externer Auftragnehmer der EACEA) verarbeitet: Zugang zu Kursen, Abschluss von Kursen, Einschreibung, Fortschritte. Diese Daten werden in aggregierter und anonymisierter Form für die Überwachung der Fortschritte und für statistische Zwecke verwendet. 

3. Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten?

Die Datenverarbeitung ist für folgende Zwecke erforderlich:

Die Verarbeitung aller über EU Academy erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutzerklärung von EU Academy.

A.    Zur Gewährleistung des Zugangs registrierter Mitglieder des Europäischen Solidaritätskorps zum Kursangebot der allgemeinen Online-Schulung des Europäischen Solidaritätskorps auf EU Academy; zur Ermöglichung der Berichterstattung an die bei der GD EAC und bei der EACEA für das Europäische Solidaritätskorps zuständigen Dienststellen; für die Bereitstellung aggregierter Analysen der Kursnutzung nach Schlüsselmerkmalen der Nutzenden in einem monatlichen statistischen Bericht. 

B.    Zur Bereitstellung einer aggregierten Analyse der Umfrageergebnisse, unter anderem nach Schlüsselmerkmalen der Befragten, in einem monatlichen statistischen Bericht. Die Daten werden zu diesem Zweck anonymisiert.

C.    Zur Überwachung der Nutzerfortschritte und für statistische Zwecke in einschlägigen Berichten. Die Daten werden zu diesem Zweck anonymisiert.

4. Wo werden die Daten erhoben?

Auf dem Europäisches Jugendportal, auf EU Academy und direkt von Ihnen für die unter 3. genannten Zwecke A, B und C.

5. Wer kann auf Ihre personenbezogenen Daten zugreifen – und an wen werden sie weitergegeben?

Folgende Parteien erhalten nach dem Prinzip der erforderlichen Kenntnisnahme Zugang zu personenbezogenen Daten:

  • Benannte Bedienstete der Europäischen Kommission, GD EAC
  • Benannte Bedienstete der Europäischen Kommission, JRC, EU-Academy-Team
  • Benannte Bedienstete der EACEA
  • Ermächtigte Bedienstete des Auftragnehmers für den Dienstleistungsrahmenvertrag Nr. SI2.1334: Konsortium zwischen ICF S.A., ICF Next S.A., UP learning B.V., MDF Training & Consultancy B.V, insbesondere die Systemadministratoren und technischen Ingenieure von UP learning, ICF-Projektmitarbeitende, MDF-Projektmitarbeitende und die Auftragnehmer, die sie nach Vertragsende ersetzen werden. 

Die Übermittlung von Daten an Dritte ist verboten. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden niemals für Marketingzwecke verwendet.

Im Falle von Kontrollen oder Streitigkeiten können die personenbezogenen Daten mit Stellen geteilt und von ihnen verarbeitet werden, die in Anwendung des Unionsrechts und im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen und jeweiligen Befugnissen Überwachungs- oder Kontrollaufgaben wahrnehmen. Dazu gehören insbesondere folgende Empfänger:
der Europäische Gerichtshof oder ein nationaler Richter sowie die Anwälte und Bevollmächtigten der Parteien im Falle eines Gerichtsverfahrens

  • das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung („OLAF“)
  • der interne Auditdienst der Kommission 
  • das Untersuchungs- und Disziplinaramt der Kommission („IDOC“) 
  • der Europäische Rechnungshof 
  • der Europäische Bürgerbeauftragte 
  • die Europäische Staatsanwaltschaft
  • EU-Gerichte und nationale Behörden

Im Falle von Kontrollen oder Streitigkeiten Stellen, die in Anwendung des Unionsrechts Überwachungs- oder Überprüfungsaufgaben wahrnehmen (z.B. interner Auditdienst, Europäische Kommission, OLAF, Unionsgerichte).

Die personenbezogenen Daten werden vom Auftragnehmer ICF S.A. im Europäischen Wirtschaftsraum und im Vereinigten Königreich verarbeitet. Auf der Grundlage des Beschlusses zur Angemessenheit des Schutzes personenbezogener Daten durch das Vereinigte Königreich vom 28. Juni 2021 können die personenbezogenen Daten ohne weitere Schutzmaßnahmen von der EU in das Vereinigte Königreich übertragen werden.

6. Wie lange bewahren wir Ihre personenbezogenen Daten auf?

Für die unter A, B und C genannten Zwecke entspricht die Speicherdauer (einschließlich Zugriffsprotokollen) dem Aufbewahrungszeitraum auf dem Europäischen Jugendportal: Personenbezogene Daten in Nutzerkonten für das Europäische Solidaritätskorps werden drei Jahre nach Erreichen der Altershöchstgrenze für die Zulassung zur Teilnahme am Solidaritätskorps gelöscht, sofern der/die Nutzer/in sich bis zu diesem Zeitpunkt nicht für die Teilnahme an einer Alumni-Community eingetragen, per E-Mail Interesse an der Aufrechterhaltung seines/ihres Nutzerkontos bekundet oder im Rahmen der Teilnahme am Programm eine EU-Finanzierung erhalten hat; in diesem Fall werden die Daten gemäß der gemeinsamen Liste für die Aufbewahrung nach der letzten Finanztransaktion fünf Jahre lang aufbewahrt.

Beiträge zu Online-Konsultationen werden anonymisiert (d. h. die Verbindung zwischen dem Nutzer/der Nutzerin und den Beiträgen/Abstimmungsergebnissen wird aufgehoben), und zwar innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss einer Konsultation und der dazugehörigen Berichterstattung/dem dazugehörigen Feedback.

Die für die Aufbewahrung auf EU Academy vorgesehenen Zeiträume gelten gegebenenfalls auch für die allgemeine Online-Schulung.

7. Welche Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten haben Sie – und wie können Sie diese ausüben?

Nach den Bestimmungen der Datenschutzverordnung haben Sie das Recht, Folgendes zu beantragen:

  • Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten bei der EACEA
  • erforderlichenfalls Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten
  • Löschung Ihrer personenbezogenen Daten
  • Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
  • Zugriff auf Ihre Daten oder Übertragung Ihrer Daten an eine andere Organisation in einem gängigen maschinenlesbaren Standardformat (Datenübertragbarkeit)

Da die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus Gründen des öffentlichen Interesses nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutzverordnung erfolgt, haben Sie nach Artikel 23 derselben Verordnung das Recht, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, Widerspruch einzulegen.

Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d der Datenschutzverordnung können Sie mit sofortiger Wirkung jederzeit zurückziehen. Die Rechtmäßigkeit einer früheren Verarbeitung auf der Grundlage Ihrer Einwilligung vor dem Widerruf wird dadurch nicht infrage gestellt.

Artikel 25 der Verordnung (EU) 2018/1725 sieht vor, dass die Organe und Einrichtungen der EU in Angelegenheiten, die ihre Arbeitsweise betreffen, bestimmte Rechte natürlicher Personen unter außergewöhnlichen Umständen und unter Beachtung der in der genannten Verordnung festgelegten Garantien beschränken können. Solche Beschränkungen sind in den internen Vorschriften der EACEA geregelt und werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Solche Beschränkungen sind zeitlich begrenzt, verhältnismäßig und erfolgen unter Beachtung der genannten Rechte. Sie werden aufgehoben, sobald die als Grund angeführten Umstände nicht mehr gegeben sind. Sie erhalten einen Datenschutzhinweis mit genaueren Angaben, wenn der Zeitraum vorüber ist.

In der Regel werden Sie über die Hauptgründe für eine Beschränkung informiert, es sei denn, diese Information würde die Wirkung der Beschränkung zunichtemachen.

Sie haben das Recht, beim Europäischen Datenschutzbeauftragten Beschwerde über den Umfang der Beschränkung einzulegen.

8. An wen können Sie sich bei Datenschutzproblemen wenden?

Im Falle von Konflikten im Zusammenhang mit dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich unter der oben genannten Adresse und über die Funktionsmailbox an den für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

Unter der folgenden E-Mail-Adresse erreichen Sie den Datenschutzbeauftragten der EACEA: eacea-data-protection@ec.europa.eu.

Sie können jederzeit Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten erheben: http://www.edps.europa.eu.

9. Auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Artikel 5 Absatz 1 der Datenschutzverordnung sieht Folgendes vor: 

unter Buchstabe a):    Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Organ oder der Einrichtung der Union (durch Unionsrecht) übertragen wurde. 

Wichtigste Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten:

VERORDNUNG (EU) 2021/888 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2021 zur Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2018/1475 und (EU) Nr. 375/2014

und 

unter Buchstabe d):    Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben. 

  • Die AOS-Nutzenden haben zusätzlich eingewilligt, zu Telefoninterviews eingeladen zu werden. Telefoninterviews werden seit 2021 nicht mehr erfasst.

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* Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG, Text von Bedeutung für den EWR (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).