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Europäisches Solidaritätskorps

Gemeinsam stärker

Charta des Europäischen Solidaritätskorps

Alle Organisationen, die Projekte des Europäischen Solidaritätskorps durchführen möchten, müssen der folgenden Charta beitreten:

Teilnehmende Organisationen sollten

Participating organisations shall:

  • Aktivitäten im Rahmen der Initiative des Europäischen Solidaritätskorps deutlich als solche kennzeichnen und sicherstellen, dass sie im Einklang mit dieser Charta durchgeführt werden;
  • die Vorauswahl und Auswahl der Teilnehmer/-innen an Projekten des Europäischen Solidaritätskorps im Einklang mit den Grundsätzen der Gleichbehandlung, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung treffen;
  • die Teilnehmer/-innen an Projekten des Europäischen Solidaritätskorps entsprechend ihren Kompetenzen und ihrer Erfahrung einsetzen und ihre persönliche, soziale, bildungsbezogene und berufliche Entwicklung fördern;
  • für eine sichere und würdige Projektumgebung sorgen;
  • die Teilnehmer/-innen durch angemessene Schulung oder andere Förderung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen;
  • von den Teilnehmerinnen/Teilnehmern keinen finanziellen Beitrag oder Gebühren verlangen;
  • den Teilnehmern/-innen etwa vereinbarte Vergütungen fristgerecht auszahlen;
  • die personenbezogenen Daten der Teilnehmer/-innen in Übereinstimmung mit den europäischen und nationalen Datenschutzvorschriften verarbeiten;
  • sicherstellen, dass der Projektbeitrag der Teilnehmer/-innen angemessen gewürdigt wird und Sichtbarkeit erhält.

Vor dem Projekteinsatz:

  • sicherstellen, dass die Teilnehmer/-innen umfassend über die Initiative und die an sie gestellten Aufgaben informiert werden;
  • sicherstellen, dass die Teilnehmer/-innen über die erforderlichen Rechte oder Genehmigungen verfügen, um sich in dem Land ihres Projekteinsatzes über die gesamte Projektdauer aufzuhalten;
  • sicherstellen, dass die Teilnehmer/-innen einen angemessenen Versicherungsschutz haben und mit den Vorkehrungen vertraut sind, die zu ihrer Sicherheit und zu ihrem Wohlergehen getroffen werden;
  • im Falle von Aktivitäten im Rahmen eines Beschäftigungsprojekts sicherstellen, dass die besonderen Bedingungen und Vorteile der Europäischen-Solidaritätskorps-Initiative im Beschäftigungsvertrag zum Ausdruck kommen.

Während des Projekteinsatzes:

  • den Teilnehmer/-innen Hilfe, Aufsicht und Anleitung (bei Freiwilligentätigkeiten) oder Zugang zu Hilfe und Unterstützung (bei Beschäftigungsprojekten) durch erfahrene Projektmitarbeiter/-innen anbieten;
  • den verschiedenen sprachlichen und kulturellen Hintergründen der Teilnehmer/-innen Rechnung tragen und Maßnahmen zur Erleichterung ihrer Integration vor Ort treffen;
  • Kontakte mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ähnlicher Projekte des Europäischen Solidaritätskorps erleichtern.

Nach dem Projekteinsatz:

  • jeder Teilnehmerin/jedem Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung ausstellen.

Modalitäten für die Auswahl und Einstellung von Teilnehmerinnen/Teilnehmern an Projekten des Europäischen Solidaritätskorps

  • Sobald die Organisation konkrete Stellen zu besetzen hat, sollte sie in der Datenbank des Europäischen Solidaritätskorps nach geeigneten Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die fragliche Aktivität suchen.
  • Vor ihrer abschließenden Entscheidung kann die Organisation die Kandidaten zu einem Gespräch einladen, um mehr über ihre Motivation und ihr Profil zu erfahren.