Europäisches Solidaritätskorps – unser Auftrag und unsere Grundsätze
Auftrag des Europäischen Solidaritätskorps
Das Europäische Solidaritätskorps bringt junge Menschen zusammen, um eine Gesellschaft aufzubauen, die niemanden ausschließt, um bedürftigen Menschen zu helfen und auf gesellschaftliche Herausforderungen zu reagieren. Es bietet jungen Menschen, die helfen, lernen und etwas bewegen möchten, eine inspirierende und verantwortungsvolle Aufgabe.
Grundsätze des Europäischen Solidaritätskorps
Die Teilnehmer/-innen bringen Ideen, Überzeugungen und Erwartungen an das Europäische Solidaritätskorps mit. Die teilnehmenden Organisationen müssen dem Rechnung tragen und sind dafür verantwortlich, dass die Teilnehmer/-innen ein respektvolles und vertrauenswürdiges Umfeld vorfinden. Gleichzeitig investieren die an der Initiative teilnehmenden Organisationen viel Zeit, Energie und Ressourcen in die Entwicklung einer hochwertigen Aktivität. Sie dürfen daher von den Projektteilnehmerinnen/-teilnehmern ein vergleichbares Maß an Respekt für die lokalen Gemeinschaften und die direkt von den Aktivitäten betroffenen Menschen erwarten.
Diese allgemeinen Verhaltensgrundsätze tragen der Vielfalt potenzieller Teilnehmer/-innen, Organisationen und Projektumgebungen Rechnung. Sie sind an die jeweilige projektspezifische Situation anzupassen.
Junge Menschen, die sich beim Europäischen Solidaritätskorps engagieren möchten, sollten dieses Dokument aufmerksam lesen. Als Teilnehmer/-in am Europäischen Solidaritätskorps erklärst du dich mit der Einhaltung folgender Grundsätze einverstanden:
- Die Teilnehmer/-innen an Projekten des Europäischen Solidaritätskorps sind solidarisch, achten die menschliche Würde und die Menschenrechte und glauben an eine gerechte Gesellschaft, in der Chancengleichheit, Vielfalt, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und Gleichheit herrschen.
- Die Teilnehmer/-innen an Projekten des Europäischen Solidaritätskorps streben nach mehr Solidarität bei gleichzeitiger Achtung der jeweiligen Kultur und Tradition mit dem Ziel eine Gemeinschaft aufzubauen, in der alle gemeinsame Verpflichtungen wahrnehmen und sich gegenseitig helfen.
- Die Teilnehmer/-innen an Projekten des Europäischen Solidaritätskorps sind bereit, einen sinnvollen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten, und werden sich dabei von Solidarität, Kooperationsgeist und gegenseitigem Verständnis leiten lassen.
- Die Teilnehmer/-innen an Projekten des Europäischen Solidaritätskorps dürfen sich selbst und andere mit ihren Handlungen nicht in Gefahr bringen.
- Die Teilnehmer/-innen an Projekten des Europäischen Solidaritätskorps müssen sich an die Regeln, Organisationsstruktur und Methoden der Gastorganisation halten, denn dieser Rahmen könnte notwendig sein, um die Gesundheit, Sicherheit und Würde der Projektbeteiligten zu gewährleisten. Die Teilnehmer/-innen an Projekten des Europäischen Solidaritätskorps verpflichten sich außerdem zur Einhaltung der im Gastland geltenden Gesetze.
- Die Teilnahme am Europäischen Solidaritätskorps ist freiwillig, und jede/-r Teilnehmer/-in hat die Möglichkeit, von seinem/ihrem Engagement zurückzutreten. Jede/-r Teilnehmer/-in hat das Recht, ein Projektangebot auszuschlagen, ohne dadurch seine Chancen auf künftige Angebote zu schmälern.
- Mit der Teilnahme am Europäischen Solidaritätskorps sind keine Gebühren verbunden.
- Am Ende ihrer Tätigkeit für das Europäische Solidaritätskorps haben die Teilnehmer/-innen Anspruch auf eine Teilnahmebescheinigung.
- Bei der Annahme einer Freiwilligentätigkeit für das Europäische Solidaritätskorps unterzeichnen die Teilnehmer/-innen im Einklang mit der Charta des Europäischen Solidaritätskorps einen Solidaritätsvertrag mit der teilnehmenden Organisation, in dem alle Einzelheiten der Tätigkeit geregelt sind. Im Falle eines Beschäftigungsprojekts dient der Anstellungsvertrag einem ähnlichen Zweck.
- Vor und während der Aktivität erhalten die Teilnehmer/-innen eindeutige Informationen über die ihnen gestellten Aufgaben und gegebenenfalls angemessene Schulungen und Sprachlernangebote.