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Europäisches Solidaritätskorps

Gemeinsam stärker

Grundsätze

Verhaltensgrundsätze

Die hier beschriebenen Verhaltensgrundsätze sind allgemeiner Art und sollen für die breite Vielfalt an potenziellen Teilnehmenden, Organisationen und Projektumgebungen herangezogen werden. Sie sind an die jeweilige projektspezifische Situation anzupassen.

Als junge/r Teilnehmer/in

Die Organisationen haben viel Zeit, Energie und Ressourcen in die Entwicklung deiner Aktivität investiert. Bitte bring ihren Bemühungen ebenso Respekt entgegen wie den Gemeinschaften und Menschen, die direkt von den Aktivitäten betroffen sind.

Als Gastorganisation

Die Teilnehmenden bringen ihre eigenen Ideen, Überzeugungen und Erwartungen mit. Bitte behalten Sie dies im Kopf, denn Sie sind dafür verantwortlich, dass die Teilnehmenden ein respektvolles und vertrauenswürdiges Umfeld vorfinden. 

Persönliches Versprechen

  • Als junge/r Teilnehmer/in verkörperst du die folgenden Grundsätze:
  • Ich bekenne mich zu den Werten der Solidarität, der Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte sowie der Förderung einer gerechten und gleichberechtigten Gesellschaft, in der Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und Gleichheit herrschen.
  • Ich will die Solidarität zwischen den Menschen bei gleichzeitiger Achtung der jeweiligen Kultur und Tradition stärken; wir streben danach, eine Gemeinschaft aufzubauen, in der alle gemeinsame Verpflichtungen wahrnehmen und sich gegenseitig helfen.
  • Ich will einen sinnvollen Beitrag zur Gesellschaft leisten und werde mich dabei von Solidarität, Kooperationsgeist und gegenseitigem Verständnis leiten lassen.
  • Ich bringe mich selbst und andere mit meinem Verhalten nicht in Gefahr.

Praktische Aspekte

  • Die Registrierung im Korps ist freiwillig und du hast jederzeit die Möglichkeit, dein Konto zu löschen (es sei denn, du hast an einer Freiwilligentätigkeit teilgenommen. Weitere Informationen findest du auf dem Europäischen Jugendportal – Datenschutzerklärung https://youth.europa.eu/privacy_de).
  • Du hast das Recht, jedes Angebot für eine Freiwilligentätigkeit im Korps auszuschlagen, ohne dadurch deine Chancen auf künftige Angebote zu schmälern.
  • Für die Teilnahme an einer Aktivität kannst du nicht zur Zahlung von Gebühren verpflichtet werden.

Zu den Freiwilligentätigkeiten:

  • Sowohl im Vorfeld als auch während deines Einsatzes erhältst du eindeutige Informationen über die dir gestellten Aufgaben und (bei Bedarf) geeignete Schulungen und Sprachlernangebote.
  • Bei der Annahme einer Freiwilligentätigkeit musst du eine Vereinbarung mit der Gastorganisation unterzeichnen, in der alle Einzelheiten deiner Tätigkeit geregelt sind.
  • Du musst dich an die Regeln, Struktur und Methoden der Gastorganisation halten (diese können notwendig sein, um deine eigene Gesundheit, Sicherheit und Würde zu schützen). 
  • Du verpflichtest dich zur Einhaltung der im Gastland geltenden Gesetze.
  • Am Ende deiner Tätigkeit erhältst du eine Teilnahmebescheinigung des Europäischen Solidaritätskorps.