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© Jean-Frederic Fortier - Unsplash © Jean-Frederic Fortier - Unsplash

Deine Rechte auf Reisen: Informiere dich vor deiner Abreise!

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 07/09/2021

Es gibt viele Gründe, zu reisen und all die wunderbaren Dinge kennenzulernen, die Europa zu bieten hat. Um das Beste aus deiner Zeit im Ausland zu machen, solltest du deine Rechte kennen. Damit du sorgenfrei reisen kannst!

Bist du zu spät angekommen oder wurde deine Verbindung gestrichen? Ist dein Gepäck verloren gegangen? Du weißt nicht, was zu tun ist, wenn auf deiner Reise etwas schiefgeht? Keine Sorge – alles was du wissen musst, ist dank der EU-App zu deinen Passagierrechten nur ein paar Klicks entfernt.

Rechte von Bahnreisenden 

Deine Rechte als Bahnreisender gelten allgemein für alle Bahnreisen und -dienste in der EU.

Europäische Länder können entscheiden, ob diese Rechte auch für inländische Züge (Stadt-, Vorort-, Regionalverkehr usw.) und für internationale Züge gelten, deren Start- und Zielbahnhof außerhalb der EU liegt.

Was für Rechte habe ich, wenn mein Zug ausfällt oder verspätet ist?

Wenn dein Zug ausfällt oder Verspätung hat, hast du, während du wartest, immer das Recht, angemessen über die Situation informiert zu werden.

Wenn dir mitgeteilt wird, dass du dein Ziel mit einer Verspätung von mindestens 1 Stunde erreichst, hast du das Recht,

  • deine Reise zu stornieren und dir die Kosten für dein Ticket sofort erstatten zu lassen (manchmal den Gesamtpreis, manchmal nur für den Teil der Reise, der nicht stattgefunden hat);
  • zurück zu deinem Startbahnhof zu fahren, wenn die Verspätung dazu führt, dass der Zweck deiner Reise hinfällig ist, oder
  • so bald wie möglich (oder zu einem späteren Datum deiner Wahl) zu deinem eigentlichen Ziel gebracht zu werden. Dies umfasst das Recht auf alternative Transportmöglichkeiten, wenn der Zug nicht fahren kann oder die Fahrt ausgesetzt wird;
  • auf Essen und Erfrischungen (in der Wartezeit angemessenem Umfang);
  • auf Unterkunft – wenn du über Nacht bleiben musst.

Rechte von Flugreisenden 

Die Rechte von Flugreisenden gelten für alle Situationen, in denen Reisende nicht an Bord gehen können – wenn ihnen das Boarding verweigert oder ihr Flug storniert wurde, der Flug verspätet ist oder Reisende ein Upgrade oder Downgrade erhalten. Auf der Seite zu den europäischen Fluggastrechten erfährst du an Einzelbeispielen Schritt für Schritt, wie du Erstattungen einreichst.

Wenn du Ansprüche auf Entschädigung für verloren gegangenes oder beschädigtes Gepäck geltend machen willst, solltest du dies innerhalb von 7 Tagen schriftlich bei der Fluggesellschaft melden. Bei verspätetem Gepäck solltest du dies innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt deines Gepäcks tun. Hierfür gibt es kein EU-weit geltendes Standardformular.

Rechte von Schiffsreisenden

Die Rechte von Schiffsreisenden gelten für Verspätungen und Stornierungen, die dazu führen, dass du nicht an Bord gehen kannst, vorausgesetzt, deine Reise beginnt oder endet in einem Hafen der EU, und zwar egal mit welcher Reederei.

Diese Vorschriften gelten nicht für:

  • Schiffe, die weniger als 13 Passagiere transportieren
  • Schiffe, die nicht mehr als drei Crewmitglieder haben
  • Schiffe, die eine Strecke von weniger als 500 Meter (in eine Richtung) zurücklegen
  • die meisten historischen Schiffe
  • Ausflugs- und Sightseeing-Schiffe – sofern sie nicht über Kabinen verfügen oder nicht mehr als zwei Übernachtungen an Bord vorgesehen sind.

Rechte von Busreisenden 

Deine Rechte als Buspassagier gelten im Wesentlichen für Liniendienste im Fernverkehr (mehr als 250 km) mit einem Start- oder Zielbahnhof in einem europäischen Land. Einige dieser Rechte gelten für alle Liniendienste.

Europäische Länder können rein inländische Dienste und Dienste, bei denen ein großer Teil der Wegstrecke – einschließlich eines planmäßigen Halts – außerhalb der EU liegt, von diesen Rechten ausnehmen.

Welche Rechte habe ich, wenn mein Bus ausfällt oder Verspätung hat?

Wenn deine Verbindung ausfällt oder Verspätung hat, hast du, während du wartest, immer das Recht, angemessen und zeitnah über die Situation informiert zu werden.

Wenn die Langstreckenverbindung (mehr als 250 km), die du gebucht hast, ausfällt oder die Abfahrt sich um mehr als zwei Stunden verzögert, hast du folgende Möglichkeiten:

  • Du bekommst entweder eine Erstattung für dein Ticket und, falls nötig, eine kostenlose Fahrt zurück zum Ausgangspunkt – beispielsweise wenn die Verzögerung oder Stornierung den Zweck deiner Reise hinfällig werden lässt.
  • Oder du kannst dich so bald wie möglich zu ähnlichen Bedingungen und kostenlos zu deinem Ziel bringen lassen.

Wenn deine Langstreckenverbindung (mehr als 250 km) planmäßig länger als drei Stunden dauern sollte und die Abfahrt sich um mehr als 90 Minuten verzögert oder entfällt, hast du außerdem das Recht auf:

  • Essen und Erfrischungen – in einem der Wartezeit angemessenen Umfang;
  • Unterkunft – wenn du über Nacht bleiben musst (der Anbieter muss dir keine Unterkunft stellen, wenn die Verspätung durch extreme Wetterbedingungen oder Naturkatastrophen bedingt ist).

Du denkst, dass deine Rechte verletzt wurden? 

Wenn du glaubst, dass deine Rechte nicht eingehalten wurden, kannst du dich bei dem Verkehrsunternehmen beschweren, bei dem du gebucht hast. Das Unternehmen muss binnen einem Monat antworten.

Wenn du mit der Antwort nicht zufrieden bist, kannst du die Nationale Durchsetzungsstelle in deinem Land kontaktieren.