Referenzunterlagen und Ressourcen
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für das Europäische Solidaritätskorps ist die am 20. Mai angenommene Verordnung (EU) 2021/888, in der das neue Korps-Programm für 2021-2027 mit Mitteln in Höhe von 1,009 Mrd. EUR bestätigt wurde.
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Jedes Jahr wird eine allgemeine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht, die Einsatzmöglichkeiten für Organisationen und junge Menschen bieten. Darin enthalten sind:
- die Ziele des Europäischen Solidaritätskorps,
- ein Überblick über die Bereiche, in denen das Korps tätig ist,
- nähere Informationen über die teilnahmeberechtigten Organisationen und jungen Menschen,
- Haushalt und die Laufzeit der Projekte,
- Antragsfristen für die einzelnen Tätigkeitsbereiche.
Siehe die jüngste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen.
Leitfaden zum Europäischen Solidaritätskorps
Im Leitfaden finden Sie alles Wissenswerte über das Programm. Er ist fester Bestandteil der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. Sollte Ihre Organisation Fördermittel beantragen, gelten für sie die im Leitfaden festgelegten Teilnahme- und Finanzierungsbedingungen.
- Leitfaden 2025 zum Europäischen Solidaritätskorps
- Leitfaden 2024 zum Europäischen Solidaritätskorps (2. Fassung vom 25.3.2024) einschließlich Berichtigung vom 25.3.2024 (nur auf Englisch verfügbar)
- Leitfaden 2024 zum Europäischen Solidaritätskorps
- Leitfaden 2023 zum Europäischen Solidaritätskorps
- Leitfaden 2022 zum Europäischen Solidaritätskorps (2. Fassung vom 4.2.2022) einschließlich Berichtigung vom 4.2.2022 (nur auf Englisch verfügbar)
- Leitfaden 2022 zum Europäischen Solidaritätskorps
- Leitfaden 2021 zum Europäischen Solidaritätskorps (2. Fassung vom 5.5.2021) einschließlich Berichtigung vom 5.5.2021 (nur auf Englisch verfügbar)
- Leitfaden 2021 zum Europäischen Solidaritätskorps
- Leitfaden 2020 zum Europäischen Solidaritätskorps
- Leitfaden 2019 zum Europäischen Solidaritätskorps
- Leitfaden 2018 zum Europäischen Solidaritätskorps
Datenschutzerklärungen
Die Datenschutzerklärung des Europäischen Solidaritätskorps regelt die Verwendung der Daten, die mithilfe von Onlineformularen (eForms) erhoben werden.
Die spezielle Datenschutzerklärung des Europäischen Jugendportals regelt die Verwendung der Daten, die über das Portal des Europäischen Solidaritätskorps und das dort abrufbare Registrierungsformular für junge Menschen erhoben werden.
Jährliches Arbeitsprogramm
Das jährliche Arbeitsprogramm gibt Auskunft über die Durchführung und Finanzierung der Aktivitäten des Europäischen Solidaritätskorps.
- Jährliches Arbeitsprogramm 2025
- Jährliches Arbeitsprogramm 2024
- Jährliches Arbeitsprogramm 2023
- Jährliches Arbeitsprogramm 2022 (überarbeitete Fassung vom 8.3.2022)
- Jährliches Arbeitsprogramm 2022
- Jährliches Arbeitsprogramm 2021
- Jährliches Arbeitsprogramm 2020
- Jährliches Arbeitsprogramm 2019
- Jährliches Arbeitsprogramm 2018
Leitfaden für Experten
Der Leitfaden für Experten 2022 enthält Leitlinien zur Bewertung der:
- Qualität der von den Nationalagenturen verwalteten Zuschussanträge
- Anträge für das Qualitätssiegel
Durchführungsleitlinien zur Strategie für Inklusion und Vielfalt – Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps
Die Durchführungsleitlinien zur Strategie für Inklusion und Vielfalt wurden von Erasmus+ und vom Europäischen Solidaritätskorps gemeinsam entwickelt, um die Programme noch offener und vielfältiger zu gestalten. Aufbauend auf Erfahrungen aus verschiedenen Programmbereichen wird darin zu gegenseitiger Inspiration und Motivation aufgerufen.
Beschluss über Pauschalbeträge, Kosten je Einheit und Pauschalfinanzierungen
Der Anhang des Beschlusses zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen, Kosten je Einheit und Pauschalfinanzierungen für Freiwilligentätigkeiten und Solidaritätsprojekte im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps enthält eine detaillierte Beschreibung der Kosten je Einheit. Die jeweiligen Einheitskosten und geltenden Sätze werden seit 2018 jährlich im Leitfaden zum Europäischen Solidaritätskorps veröffentlicht.
Verbreitungspflichten für Begünstigte
Gemäß der Beitragsvereinbarung müssen alle Begünstigten in ihrer Kommunikation das EU-Emblem verwenden, um auf die Förderung aus EU-Programmen hinzuweisen. Eine wichtige Verpflichtung in diesem Zusammenhang besteht darin, das EU-Emblem zusammen mit einer einfachen Fördererklärung, in der die Unterstützung der EU erwähnt wird, korrekt und gut sichtbar anzuzeigen.
Das gebrauchsfertige EU-Emblem mit der Fördererklärung kann vom Logo Download Center in allen EU-Sprachen sowie Arabisch, Isländisch, Norwegisch, Russisch und Türkisch heruntergeladen werden.
Informationen zur korrekten Verwendung und Platzierung des EU-Emblems und der Fördererklärung finden Sie in den Leitlinien für Empfänger von EU-Mitteln.
Entfernungsrechner
Falls Sie planen, Reisekostenzuschüsse zu beantragen, nutzen Sie bitte den dafür bereitgestellten Entfernungsrechner. Er bietet Organisationen die Möglichkeit, die Wegstrecken der Teilnehmenden und somit die für sie in Betracht kommenden Zuschüsse zu berechnen.
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
- Beginnen Sie mit der Eingabe eines Ortsnamens im Feld „Start“. Es erscheint eine Liste mit Vorschlägen. Wählen Sie den gewünschten Ort aus.
- Wiederholen Sie den Vorgang für das Feld „End“.
- Drücken Sie die Eingabetaste. Hierauf erscheint eine Entfernungsangabe in Kilometern.
Sie müssen den Namen einer bestimmten Stadt oder Gemeinde eingeben, nicht nur den Namen eines Landes.
Einzelpersonen können den Rechner nicht zur Ermittlung des zu erwartenden Zuschusses nutzen. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von den Verwaltungskosten der teilnehmenden Organisationen und der Nationalagenturen. Die abschließende Entscheidung über die Höhe des Reisekostenzuschusses liegt bei der Nationalagentur, die auch die Bewerbung prüft.