Referenzunterlagen und Ressourcen
Leitfaden zum Europäischen Solidaritätskorps
Frühere Fassungen:
- Leitfaden 2022 zum Europäischen Solidaritätskorps (2. Fassung vom 4.2.2022) einschließlich Berichtigung vom 4.2.2022 (nur auf Englisch verfügbar)
- Leitfaden 2022 zum Europäischen Solidaritätskorps
- Leitfaden 2021 zum Europäischen Solidaritätskorps (2. Fassung vom 5.5.2021) einschließlich Berichtigung vom 5.5.2021 (nur auf Englisch verfügbar)
- Leitfaden 2021 zum Europäischen Solidaritätskorps
- Leitfaden 2020 zum Europäischen Solidaritätskorps
- Leitfaden 2019 zum Europäischen Solidaritätskorps
- Leitfaden 2018 zum Europäischen Solidaritätskorps
Jährliches Arbeitsprogramm
Das jährliche Arbeitsprogramm gibt Auskunft über die Durchführung und Finanzierung der Aktivitäten des Europäischen Solidaritätskorps.
Leitfaden für Experten
Der Leitfaden für Experten enthält Leitlinien für die Bewertung der von Zuschussanträgen, die von den nationalen Agenturen bearbeitet werden, und von Anträgen für das Qualitätssiegel.
Durchführungsleitlinien zur Strategie für Inklusion und Vielfalt – Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps
- Strategie für Inklusion und Vielfalt – Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps
- Digitale Strategie der Programme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps – Amt für Veröffentlichungen der EU
- Strategie für den ökologischen Wandel und die nachhaltige Entwicklung der Programme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps – Amt für Veröffentlichungen der EU
Beschluss über Pauschalbeträge, Kosten je Einheit und Pauschalfinanzierungen
Die Anhänge des Beschlusses zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen, Kosten je Einheit und Pauschalfinanzierungen für Freiwilligentätigkeiten und Solidaritätsprojekte im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps enthalten eine detaillierte Beschreibung der Kosten je Einheit.
- 2023 – Beschluss über die Kosten je Einheit für das Europäische Solidaritätskorps (EN, PDF)
- 2023 – Beschluss über die Kosten je Einheit für Freiwilligentätigkeiten im Bereich der humanitären Hilfe (EN, PDF)
Anforderungen an die Begünstigten hinsichtlich Kommunikation, Verbreitung und Sichtbarkeit
Gemäß der Finanzhilfevereinbarung müssen alle Begünstigten in ihrer Kommunikation das EU-Emblem verwenden, um auf die Förderung aus EU-Programmen hinzuweisen.
- Kommunikation und Sichtbarkeit – Europäische Kommission.
- Verwendung des EU-Emblems
- Kommunikations-Toolkit – Europäisches Solidaritätskorps
Alle Kommunikationsmaterialien für Organisationen
Zwischenevaluierung des Europäischen Solidaritätskorps (2021-2027)
- Zwischenevaluierung des Europäischen Solidaritätskorps 2021-2027 (COM(2025) 144 final vom 1.4.2025)
- Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zur Zwischenevaluierung des Europäischen Solidaritätskorps 2021-2027 und zur abschließenden Evaluierung des Europäischen Solidaritätskorps 2018-2020 (SWD(2025) 75 final vom 1.4.2025)
- Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zur abschließenden Evaluierung der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe 2014-2020 (SWD(2025) 76 final)
- Zwischenevaluierung des Europäischen Solidaritätskorps 2021-2027, abschließende Evaluierung des Europäischen Solidaritätskorps 2018-2020 und abschließende Evaluierung der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe 2014-2020.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für das Europäische Solidaritätskorps ist die am 20. Mai 2021 angenommene Verordnung (EU) 2021/888, in der das neue Korps-Programm für 2021-2027 mit Mitteln in Höhe von 1,009 Mrd. EUR bestätigt wurde.
Entfernungsrechner
Der Entfernungsrechner bietet Organisationen die Möglichkeit, die Wegstrecken der Teilnehmenden und somit die für sie in Betracht kommenden Zuschüsse im Rahmen von Freiwilligenprojekten zu berechnen, die von den nationalen Agenturen verwaltet werden (ausgenommen Freiwilligenteams zu prioritären Themen und von Freiwilligentätigkeiten im Bereich der humanitären Hilfe). Weitere Einzelheiten zu den geltenden Entfernungsspannen finden Sie im Programmleitfaden.
Einzelpersonen können den Rechner nicht zur Ermittlung des zu erwartenden Zuschusses nutzen. Die Höhe der Reisekostenzuschüsse hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von den Verwaltungskosten der teilnehmenden Organisationen. Organisationen können die Zuschüsse entweder direkt an die Teilnehmenden überweisen oder ihnen die Tickets für die Reise besorgen und zur Verfügung stellen.
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
- Beginnen Sie mit der Eingabe eines Ortsnamens im Feld „Start“. Es erscheint eine Liste mit Vorschlägen. Wählen Sie den gewünschten Ort aus.
- Wiederholen Sie den Vorgang für das Feld „End“.
- Drücken Sie die Eingabetaste. Hierauf erscheint eine Entfernungsangabe in Kilometern.
Sie müssen den Namen einer bestimmten Stadt oder Gemeinde eingeben, nicht nur den Namen eines Landes.
- Eine Entfernung berechnen
- Geben Sie den Start- und Zielort ein oder klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die Karte, um sie zu bestimmen.
- Anfrage abbrechen