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Europäisches Solidaritätskorps

Gemeinsam stärker

Schulungs- und Unterstützungsangebote für Teilnehmende

Das Europäische Solidaritätskorps bietet teilnehmenden Personen und Organisationen eine ganze Reihe von Unterstützungsleistungen. Dazu gehören Lernunterstützung, Versicherungsschutz und andere wesentliche Elemente. 

Die Unterstützung erfolgt im Einklang mit den Grundsätzen des Europäischen Solidaritätskorps

Zudem tragen die Unterstützungsleistungen zur Aufrechterhaltung eines hohen Qualitätsniveaus innerhalb des Europäischen Solidaritätskorps bei und stellen sicher, dass die Aktivitäten ordnungsgemäß validiert werden.

Allgemeine Online-Schulung

Die allgemeine Online-Schulung ist eine über das Portal des Solidaritätskorps frei zugängliche Schulung für alle registrierten Kandidat*innen und Teilnehmenden. Angeboten werden unter anderem folgende Module:

  • Auftrag des Europäischen Solidaritätskorps
  • Aufgaben und Zuständigkeiten der Teilnehmenden
  • Interkulturelles Bewusstsein
  • Gesundheit und Sicherheit
  • und viele mehr

Online-Sprachunterstützung

Die Online-Sprachunterstützung (Online Language Support; OLS) soll den Teilnehmenden helfen, ihre Kenntnisse in der Sprache zu verbessern, in der sie arbeiten werden. Die OLS ist auf der EU Academy, einer Lernplattform der Europäischen Kommission, verfügbar.

Die OLS wird für alle Amtssprachen der EU angeboten: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Griechisch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Irisch-Gälisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch. Zusätzlich steht die OLS auch für Baskisch, Galicisch und Katalanisch zur Verfügung.

Sobald Ihre Organisation Teilnehmende für eine mindestens zweimonatige Aktivität des Europäischen Solidaritätskorps ausgewählt hat, sollten Sie ihnen ihr OLS-Login per E-Mail zuschicken. 

Training

Der Trainings- und Auswertungszyklus ist sowohl für Teilnehmende als auch für teilnehmende Organisationen gedacht.  

Teilnehmende an einer langfristigen Aktivität haben Anspruch auf folgende Trainingsveranstaltungen:

  • Ausreisevorbereitung (nur bei grenzüberschreitenden Aktivitäten)
  • Einführungstraining
  • Halbzeitauswertung (nur bei Aktivitäten mit einer Laufzeit von mindestens 6 Monaten)
  • jährliche Veranstaltung des Europäischen Solidaritätskorps

Für teilnehmende Organisationen werden folgende Trainingsveranstaltungen angeboten:

  • Training für Organisationen, denen unlängst das Qualitätssiegel zuerkannt wurde
  • eine jährliche Veranstaltung für Organisationen mit Qualitätssiegel

Das Training sollte sicherstellen, dass die Aufgaben und Zuständigkeiten der Organisation klar sind, praktische und fachliche Informationen über das Projektmanagement liefern, über wichtige Aspekte des Programms informieren, die Organisationen bei der Entwicklung hochwertiger Projekte unterstützen und Möglichkeiten zur Vernetzung bieten.

Versicherung

Bei allen im Rahmen des Korps durchgeführten Aktivitäten muss jederzeit die Sicherheit der Teilnehmenden gewährleistet sein. 

Während der Laufzeit ihres Projekts sind die Teilnehmenden ab dem Zeitpunkt der Abreise in das Gastland bis zum Ende des zweiten Monats nach Abschluss der Aktivität versichert. 

Teilnehmende an grenzüberschreitenden Aktivitäten (an denen mehr als ein Land beteiligt ist) haben:

  • ergänzenden Versicherungsschutz, der von der Europäischen Kommission zusätzlich zur Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) oder zu den Leistungen des nationalen Gesundheitssystems des Gastlands bereitgestellt wird
  • primären Versicherungsschutz, der von der Kommission bereitgestellt wird, wenn die Teilnehmenden die EKVK nicht kostenlos erhalten können oder nach den nationalen Rechtsvorschriften keinen Anspruch auf Versicherungsschutz haben 

Alle Kosten, die den Teilnehmenden an Aktivitäten im eigenen Land entstehen, werden erstattet, sofern sie nicht vom nationalen Gesundheitssystem übernommen werden.

Die aufnehmende Organisation muss sicherstellen, dass die Teilnehmenden entweder eine Europäische Krankenversicherungskarte besitzen oder, falls dies nicht möglich ist, durch die vom Korps bereitgestellte gesetzliche Versicherung abgedeckt sind.

Weitere Informationen zum Versicherungsschutz und zu Unterstützungsangeboten sowie Anweisungen zum Abschluss von Versicherungen finden Sie auf der Website der Versicherungsgesellschaft.

Visa und Aufenthaltsgenehmigungen

Die Teilnehmenden benötigen für den Aufenthalt im Partnerland, in dem ihre Aktivität stattfindet, oder für die Weiterreise aus diesem Land möglicherweise ein Visum. 

Da die Ausstellung des Visums mehrere Wochen dauern kann, sollten die Teilnehmenden es unbedingt frühzeitig beantragen. 

Weitere Hilfe oder Beratung zu Fragen wie Visa, Aufenthaltsgenehmigungen und Sozialversicherung bietet Ihre Nationalagentur und/oder die Exekutivagentur.  

Eine hilfreiche Quelle für allgemeine Informationen über Visa und Genehmigungen für Kurz- und Langzeitaufenthalte ist das EU-Zuwanderungsportal

Vereinbarungen mit den Teilnehmenden

Vor der Abreise ins Ausland müssen alle, die an vom Europäischen Solidaritätskorps geförderten individuellen Freiwilligentätigkeiten teilnehmen, eine Teilnahmevereinbarung unterzeichnen, in der mindestens die folgenden Aspekte der Aktivität geregelt werden:

  • Rechte und Pflichten in Bezug auf die Versicherung und den finanziellen Beitrag des Korps
  • während der Aktivität auszuführende Aufgaben
  • angestrebte Lernergebnisse

Mentoring

Während ihres Einsatzes sollten die Teilnehmenden eine persönliche Betreuung in Form eines Mentorings erhalten. Dadurch können sie sich besser in einer für sie neuen Organisation und – bei einer Freiwilligentätigkeit oder einem Arbeitseinsatz im Ausland – in einem anderen Land integrieren.

Youthpass

Youthpass ist ein allen Programmteilnehmenden zugängliches Instrument, das die im Laufe des Projekts erzielten Lernergebnisse erfasst und dokumentiert. Auf diese Weise haben sie die Möglichkeit, die von ihnen geleistete Arbeit und erworbenen Kompetenzen – auch informeller oder nicht-formaler Art – zu beschreiben. Dafür wird ihnen offiziell ein Youthpass-Zertifikat ausgestellt. Bisher haben über 1 Million Personen dieses Instrument genutzt und das Zertifikat erhalten.  

Je nachdem, welche Art der Anerkennung die Teilnehmenden benötigen, kann ihnen die Ausstellung eines Youthpass-Zertifikats auch dabei helfen, sich ihrer Lernergebnisse besser bewusst zu werden und ihren Lebenslauf in Europass zu erstellen. 

Die teilnehmenden Organisationen haben die Aufgabe, den Teilnehmenden zu helfen, das Gelernte zu reflektieren und ihre Lernergebnisse mithilfe von Youthpass oder anderen EU-weiten oder nationalen Validierungsinstrumenten zu dokumentieren.

Teilnahmebescheinigung

Sie bestätigt die Teilnahme an Aktivitäten des Europäischen Solidaritätskorps. Nach Abschluss der geplanten Aktivität und der Umfrage zu ihren Erfahrungen haben die Teilnehmenden Anspruch auf eine Bescheinigung, die von einer beteiligten Organisation über das Portal des Europäischen Solidaritätskorps ausgestellt wird.

Infokit

Die Organisationen müssen sicherstellen, dass die Freiwilligen das ESK-Infokit erhalten,
das wesentliche Informationen über ihre Rechte und Pflichten sowie praktische Aspekte ihrer Freiwilligentätigkeit enthält. 
Es enthält Einzelheiten zu Versicherungen und Unterstützungsmöglichkeiten während des Einsatzes.